Ein Leser fragt, ob man bei einem Trocken-Rückkühlwerk auf dem Dach mit Wasserbesprühung bei Spitzenlast einen Verschmutzungszuschlag einplanen muss.
(Abb. © Beermedia/Fotolia.com) Der Leser schreibt:
„Hat der Planer (das kann auch eine anbietende Installations- oder Herstellerfirma sein) die Pflicht, bei einer Kälteanlage mit frostgeschütztem Kreislauf, Verflüssiger und Trocken-Rückkühlwerk auf dem Dach mit Wasserbesprühung bei Spitzenlast einen Verschmutzungszuschlag bei der Auslegung der Flächen der Wärmeübertrager zu rechnen?
Wenn kein Zuschlag gerechnet wird, muss vor jeder zu erwartenden Spitzenlast der Wasserkreislauf und luftseitig die Lamellen des Rückkühlwerkes vollständig gereinigt werden. Muss man den Betreiber darauf hinweisen und erklären: ‚Diese Anlage kann nur unmittelbar nach der Erstellung oder nach erfolgter Wartung die volle Leistung erbringen.‘ In einer Innenstadt oder im Bereich von Parkanlagen mit Blütenstaub muss die Anlage luftseitig mindestens wöchentlich, an extremen Tagen mit besonderer Hitze täglich gereinigt werden.
Hat die nach VDMA-Einheitsblatt 24186 beauftragte Wartungsfirma die Pflicht, wenn sie die Verschmutzungen erkennt, darauf hinzuweisen und muss dann eventuell wesentlich häufiger die Anlage warten als zweimal im Jahr?
Wo steht, wie man pflichtgemäß zu handeln hat? DIN, VDI, VDMA u.a.?“
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Artikelnummer: cci35143
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Rückkühlwerk auf dem Dach mit Wasserbesprühung und schon ist die VDI 2047-2 Pflicht :
„..die Richtlinie gilt für Verdunstungskühlanlagen ,… bei denen Wasser verrieselt oder versprüht wird oder anderweitig in Kontakt mit der Atmosphäre kommen kann.“
Uwe Merz
Der Planer gibt nicht vor, wie groß die Flächen der Wärmeübertrager sein müssen, sondern welche Leistung bei vorgegebenen Wassertemperaturen und vorgegebener Lufteintrittstemperatur abzuführen ist. Die erforderlichen Flächen der Wärmeübertrager werden aufgrund dieser Vorgaben von Hersteller des Rückkühlwerks ermittelt. Dabei wird er sicher übliche Verschmutzungen berücksichtigen müssen.
Lieber Herr Gosert, Sie sind grundlos misstrauisch. 🙂
Diese Frage wurde uns von einem langjährigen LüKK-Fachmann gestellt.
Gruß
Rolf Grupp (Redaktion)
Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Leser ( Fachmann) ernsthaft
solch eine Frage gestellt hat.
Ich gehe davon aus, dass hier ein Fall konstruiert wurde, um das
Sommerloch mit Aktionen zu überbrücken.