Wie das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) mitteilt, hat die Bundesregierung am 10. Februar eine Änderung des Chemikaliengesetzes beschlossen. Demnach ist es künftig in Deutschland verboten, illegal in die EU eingeführte HFKW-Kältemittel zu erwerben oder weiterzuverkaufen.
Damit die Zielsetzung der F-Gas-Verordnung – 80 % weniger HFKW-Verbrauch bis 2030 im Vergleich zu 2015 – nicht durch illegal eingeführte teilfluorierte Kohlenwasserstoffe (HFKW) gefährdet wird, muss die Lieferkette künftig Informationen über Hersteller und Importeure sowie Angaben über die Legalität der eingeführten Ware enthalten. Bis jetzt sei eine effiziente Unterbindung des illegalen Handels schwierig gewesen, weil die Quotenpflicht nur für Hersteller und Importeure gilt. Händler und Verbraucher der Kältemittel werden nach der jetzigen Rechtslage nicht erfasst. Nun wird die Nachweis- und Dokumentationspflicht auf alle an der Lieferkette Beteiligten ausgeweitet. Ziel der Verschärfung ist, die Tätigkeit der Vollzugsbehörden zu erleichtern und illegalen Handel effektiv zu bekämpfen. Außerdem gelte es, Händlern und Anwendern von HFKW Rechtssicherheit zu gewährleisten. Um in Kraft treten zu können, muss diese Gesetzesänderung im Bundestag verabschiedet werden und anschließend den Bundesrat passieren.
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