Eine neue Richtlinie für mobile UV-C-Luftentkeimer

Auf Basis der neuen Richtlinie können Luftentkeimungsgeräte auf Basis von UV-C mit einem Qualitätssiegel ausgezeichnet werden. (Abb. © AG LUV)

Die Unternehmen Virobuster International GmbH (Windhagen), orca GmbH (Kürten) und Bäro GmbH (Leichlingen) haben die Arbeitsgemeinschaft Luft-UV (AG LUV) gegründet und eine neue Richtlinie für mobile UV-C-Luftentkeimungsgeräte erstellt.

Luftentkeimungsgeräte, die auf Basis einer UV-C-Bestrahlung arbeiten (plus oder ohne ergänzende Luftfilter), zählen besonders in Räumen, die nicht mit ausreichend Außenluft versorgt werden können oder in Ergänzung zum Außenluftbetrieb, zu den wirksamsten Waffen zur Inaktivierung von Corona-Aerosolen. Solche Sekundärluftgeräte werden stark in Büros, Gewerbe, Gastronomie, Einzelhandel, Praxen, Schulen und in vielen weiteren Anwendungen eingesetzt.
Die AG LUV betont, dass kurzwelliges UV-Licht mit einer Wellenlänge von 254 nm pandemische Erreger wie auch Corona mit einer sehr hohen Effizienz eliminiert. Dazu enthält die Richtlinie „UV-C 100: Technische Mindestanforderungen an Geräte zur Entkeimung von Luft mittels UVC-Strahlung“ (7 Seiten) strahlungstechnische, mechanische, elektrische und gesundheitliche Vorgaben sowie entsprechende Mess- und Prüfverfahren. Diese betreffen zum Beispiel die Strahlungsdosis, Angaben zur Mindestwirksamkeit zur Abtötung von Viren, zum Luftvolumenstrom, zu Schallemissionen und zum erzeugten Ozon. Geräte, die die Vorgaben der Richtlinie erfüllen, dürfen mit einem Qualitätssiegel versehen werden.
Die AG LUV weist darauf hin, dass seit Beginn der Pandemie die Produzentenzahl von UV-C-Geräten um 400 % gestiegen sei. Besonders vermeintlich preiswerte Geräte erfüllen ihren Zweck aber nicht. Zielgruppen für die Richtlinie sind Ordnungs- und Gesundheitsämter, politische Entscheider, Planer, Anlagenbauer und Betreiber. Die Richtlinie steht nach einer persönlichen Anmeldung als kostenfreier Download (www.ag-luv.de) zur Verfügung.

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Ein Kommentar zu “Eine neue Richtlinie für mobile UV-C-Luftentkeimer

  1. UV-C Luftentkeimer wurden durch die Pandemie quasi über Nacht von einem relativ unbekannten Nischenprodukt zu einem wichtigen Werkzeug der Prävention katapultiert. Die alteingesessenen Hersteller konnten und können die explodierte Nachfrage kaum befriedigen. Viele Neue Hersteller kamen auf den Markt. Damit war es Anwendern kaum noch möglich die Spreu vom Weizen zu unterscheiden. Die staatliche Seite tat sich sehr schwer damit, Geräte, die keinerlei spezifischen Normen unterliegen, generell als wirksam anzuerkennen.
    Aus der Sicht des Arbeitsschutzes ist es folglich sehr zu begrüßen, dass für diese Geräte nun ein erster Pflock hinsichtlich eines qualitativen Mindeststandards eingeschlagen worden ist. Über Details der Anforderungen ist sicher noch zu diskutieren. Aber das ist nun anhand dieser veröffentlichten Richtlinie auch gut möglich.
    Es wäre wünschenswert, wenn diese Initiative weitergeführt würde und dann auch in eine von mehr als nur drei Anbietern getragene Normung einfließen könnte.
    Peter Rietschel, BGN

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