BNetzA-Festlegungsverfahren zu §14a EnWG um Mehrfamilienhäuser ergänzen

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Bei Mehrfamilienhäusern sind besondere Anforderungen an die Vorgaben zur Integration von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen in die Stromverteilnetze zu berücksichtigen. (Abb. © PANORAMO/stock.adobe.com)

In einem offenen Brief bitten der Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen (GdW) und der Bundesverband Wärmepumpe (BWP) den Präsidenten der Bundesnetzagentur (BNetzA), bei den Vorgaben zur Integration von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen nach § 14a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) in die Stromverteilnetze die Besonderheiten von Mehrfamilienhäusern zu berücksichtigen.

„Wir erwarten, dass die Bundesnetzagentur ihren im Grunde richtigen Ansatz entsprechend ergänzt, damit Mehrfamilienhäuser mit höheren Anschlussleistungen ebenfalls an dem Modell partizipieren können,“ heißt es in dem offenen Brief an BNetzA-Präsident Klaus Müller. Und weiter: „Mehrfamilienhäuser bieten den Stromverteilnetzen ein großes Flexibilitätspotential, um Spitzenlasten im Netz zeitlich zu verschieben.“ Dabei müsse jedoch auf deren Anschlussleistungen geachtet werden. Gleiches gelte für Quartiere. Die beiden Verbände stellen in ihrem Brief heraus, dass Wärmepumpen nicht beliebig lang und ohne Blick für das betroffene Gebäude mit reduziertem Leistungsbezug betrieben werden können. Sie fordern daher, dass der Heterogenität des Gebäude- und Wärmepumpenbestands Rechnung getragen werden müsse. Unterzeichner des offenen Briefes sind GdW-Präsident Axel Gedaschko und BWP- Vorstandsvorsitzender Paul Waning.

Der offene Brief von GdW und BWP an BNetzA-Präsident Müller steht unter „Anhänge“ zum Download bereit.

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