Jeden Dienstag informiert cci Branchenticker über Normen, Richtlinien, Gesetze und Verordnungen aus der LüKK und TGA. Heute geht es um das vom Bundestag im September an den Ausschuss für Klimaschutz und Energie weitergeleitete Energieeffizienzgesetz (EnEfG). Für Betreiber von Rechenzentren impliziert dieses, Abwärme künftig nutzen zu müssen.
Mit der Balance zwischen Innovation und praktischer Umsetzung im Kontext von Energieeffizienz und Wirtschaftlichkeit beschäftigt sich ein aktueller Fachbeitrag in cci Wissensportal. Der Fachbeitrag bietet nicht nur eine umfassende Analyse der aktuellen Situation, sondern stellt auch fundierte Überlegungen zu den nächsten Schritten an. Konkret beschäftigt er sich mit:
1. Aktualität und Relevanz: Einblicke in die Auswirkungen auf den Betrieb von Rechenzentren als einen der am stärksten vom EnEfG betroffenen Sektoren.
2. Komplexe Fragestellungen: Das Gesetz bietet enorme Chancen, birgt jedoch ebenso viele Herausforderungen, von fehlender Infrastruktur bis zu wirtschaftlichen Überlegungen.
3. Internationale Perspektiven: Wie schneidet Deutschland im Vergleich zu anderen Ländern in Europa ab? Ein Blick auf Beispiele aus Schweden und Finnland.
4. Die Schlüsselrolle der Kommunen und Energieversorger: Ohne die richtige Infrastruktur und Zusammenarbeit wird das Potenzial des Gesetzes ungenutzt bleiben.
5. Balance von Technologie und Wirtschaftlichkeit: Das Gesetz kann Rechenzentren in Energiezentralen verwandeln. Aber wie wird dies in die Praxis umgesetzt?
Der ausführliche Beitrag von Thomas Brenner, Planung Rechenzentrum bei der Prior1 GmbH, St. Augustin, steht in cci Wissensportal unter der Artikelnummer cci258560 bereit.
Übrigens: Zum Thema „LüKK in Rechenzentren“ veranstaltet cci Schulung vom 21. bis 22. November in Königstein/Taunus eine Fachtagung. Mehr dazu hier
cci258827
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Das EnEfG zielt darauf ab, Effizienzpotenziale zu heben. Das wird in einer ersten Phase sicherlich flächendeckend funktionieren und ggf. in manchen Branchen den möglichen Industriestrompreis ersparen (Stromsparmaßnahmen umsetzen, statt Preissubvention).
Allerdings zielt das Gesetz auch darauf ab, Energie zu deckeln. Wenn dann die Effizienzsteigerung nicht mehr Schritt hält, bedeutet das, dass der Energieverbrauch eingeschränkt wird – überspitzt formuliert kommt dies einem Produktionsverbot gleich. Das kann nicht im Sinne der deutschen Wirtschaft sein, so dass hier vermutlich noch nachgeschärft werden muss.