Die aktuelle Ausgabe von cci Zeitung hat die neuen Verordnungen 2024 auf die Titelseite gehoben: „2024 ist da: Jetzt gilt‘s“ gibt einen Überblick, was seit dem 1. Januar greift. Noch nicht aufgeführt – da nach der Drucklegung von Ausgabe 1/2024 erfolgt – ist darin die überarbeitete Förderrichtlinie zur Bundesförderung für effiziente Gebäude.
Genauer gesagt gilt seit dem Jahreswechsel die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM). Wissen für die Antragstellung muss man (nach Informationen auf bafa.de) Folgendes:
– Die Zuschüsse für den Heizungstausch (durch Wärmepumpen, solarthermische Anlagen oder Biomasseheizungen) können künftig nur noch bei der KfW beantragt werden.
– Anträge für die Errichtung, Erweiterung und den Umbau von Gebäudenetzen können seit 1. Januar beim BAFA gestellt werden. Außerdem fördert das BAFA weiterhin Effizienz-Einzelmaßnahmen, wie beispielsweise die Dämmung der Gebäudehülle, Anlagentechnik oder Heizungsoptimierung. Auch hier ist die Antragstellung seit dem 1. Januar möglich.
– Der Fördersatz für Effizienz-Einzelmaßnahmen beträgt auch künftig bis zu 20 %:
– Der Grundfördersatz beträgt weiterhin 15 %; plus gegebenenfalls 5 % Bonus bei Vorliegen eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP). Die maximal förderfähigen Ausgaben für Effizienzmaßnahmen liegen bei 60.000 € pro Wohneinheit, wenn ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) vorliegt und bei 30.000 € ohne Sanierungsfahrplan.
– Auch neu ist, dass die finanziellen Anreize für den Austausch der Heizung und für allgemeine Energieeffizienzmaßnahmen nun addiert werden. Wenn ein iSFP vorhanden ist, können für ein Einfamilienhaus oder die erste Wohneinheit in einem Mehrfamilienhaus insgesamt bis zu 90.000 € gefördert werden. Davon entfallen höchstens 30.000 € auf den Heizungstausch und maximal 60.000 € auf andere Effizienzmaßnahmen.
Weitere Informationen zu den Eckpunkten der neuen BEG gibt es auf energiewechsel.de.
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