BAFA: Antragstellungen für Energieförderprogramme sind wieder möglich

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Es gibt Geld: Förderprogramme der BAFA werden wieder aufgenommen. (Abb. © Photobyphotoboy/stock.adobe.com)

Am vergangenen Freitag (19. Januar) hat das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Folgendes bekannt gegeben: Die Förderprogramme zur Energieberatung (EBN und EBW), die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW), das Aufbauprogramm Wärmepumpe (BAW) sowie die Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) werden gemäß den Vorgaben der vorläufigen Haushaltsführung fortgesetzt.

Für folgende Programme ist die Antragstellung und die Bewilligung unter den Vorgaben der vorläufigen Haushaltsführung (beziehungsweise unter Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel) ab sofort möglich:

  • Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN)
  • Energieberatung für Wohngebäude (EBW)
  • Aufbauprogramm Wärmepumpe (BAW): Bei dem Förderprogramm BAW handelt es sich nicht um ein Förderprogramm für Wärmepumpen. Die BAW richtet sich ausschließlich an Unternehmen, die ihre Mitarbeiter zum Thema Heizungswärmepumpen weiterqualifizieren wollen.

Für die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) ist das Antragsportal gestern (22. Januar) geöffnet worden. Anträge für die Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) können mit dem Inkrafttreten der novellierten Richtlinien voraussichtlich ab dem 15. Februar wieder gestellt werden.
Hinsichtlich der übrigen Förderprogramme will das BAFA in Kürze auf bafa.de informieren.

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