Fragenkatalog zur novellierten F-Gase-Verordnung

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Betreiber von Kälte-, Klima- und Wärmepumpenanlagen sowie Kälte-Klima-Fachfirmen müssen ab sofort die Vorgaben der novellierten F-Gase-Verordnung befolgen. (Abb. © Suranto/stock.adobe.com)

Heute tritt die novellierte F-Gase-Verordnung in Kraft. Um noch offene Fragen zu klären, haben sich der Verband Deutscher Kälte-Klima-Fachbetriebe (VDKF), Bonn, die Bundesfachschule Kälte-Klima-Technik (BFS), Maintal, und der Bundesinnungsverband des Deutschen Kälteanlagenbauerhandwerks (BIV), Bonn, mit einem Fragenkatalog an die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Chemikaliensicherheit (BLAC) gewandt.

Die novellierte F-Gase-Verordnung wurde am 20. Februar im EU-Amtsblatt veröffentlicht und tritt heute, am 11. März, in Kraft. Die meisten Vorgaben darin müssen daher ab dem heutigen Tag von Betreibern von Kälte-, Klima- und Wärmepumpenanlagen sowie den Kälte-Klima-Fachbetrieben unmittelbar befolgt und umgesetzt werden. Einige Punkte in der Verordnung sind aus Sicht des VDKF, der Bundesfachschule in Maintal und des BIV noch nicht endgültig geklärt. Aus diesem Grund haben der VDKF und die BFS einen Fragenkatalog zur F-Gase-Verordnung erarbeitet, der auch vom BIV mitunterzeichnet wurde. Diesen Fragenkatalog haben sie am 6. März an die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Chemikaliensicherheit (BLAC) geschickt, verbunden mit der Bitte, die offenen Fragen in deren nächsten Konferenz am 26./27. März zu klären, damit die Kälte-, Klima- und Wärmepumpenbranche eine bundesweit einheitliche und zeitnahe Auslegung der Verordnung erhält.
Im Schreiben an die BLAC werden unter anderem folgende offene Aspekte in der F-Gase-Verordnung angesprochen:

  • Umsetzung von Ausnahmeregelungen in der Praxis, wenn die Einhaltung der Sicherheitsanforderungen keinen Einsatz von alternativen Kältemitteln ermöglicht
  • Vorgaben für Dichtheitskontrollen an Anlagen mit HFKW/HFO-Kältemittelgemischen
  • Abgrenzung von gegebenenfalls erlaubten Umbaumaßnahmen an bestehenden Einrichtungen zu Inverkehrbringungsverboten von Neuanlagen
  • Ausnahmeregelungen für „in sich geschlossene Anlagen“ für Tiefkälte-Anwendungen
  • Kennzeichnung von Bestandsanlagen

Die BLAC ist ein Arbeitsgremium der Umweltministerkonferenz (UMK) und soll einen möglichst ländereinheitlichen Vollzug des Chemikalienrechts in Deutschland sicherstellen. Die BLAC befasst sich auch mit der Umsetzung, der Auslegung und dem Vollzug der F-Gase-Verordnung.

Das Schreiben „Fragen und Anmerkungen zur novellierten F-Gase-Verordnung“ steht unter Anhänge zum Download bereit.

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