BAFA: Neue Bewilligungen voraussichtlich ab Ende August

Licht am Ende des (Bewilligungs)Tunnels: Voraussichtlich Ende August will das BAFA wieder Zuwendungsbescheide ausstellen. (Abb. © Dmitry Knorre/stock.adobe.com)

Mitte Juli hat cci Branchenticker darüber berichtet, dass das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), Eschborn, zwar Förderanträge gemäß der Kälte-Klima-Richtlinie annimmt, jedoch keine Zuwendungsbescheide ausstellt. Dies könnte sich laut dem Verband Deutscher Kälte-Klima-Fachbetriebe (VDKF), Bonn, in wenigen Wochen ändern.

Obwohl das BAFA Anträge im Rahmen der Kälte-Klima-Richtlinie annimmt und bearbeitet, ist die Ausstellung von Zuwendungsbescheiden weiterhin nicht möglich. Der Status quo (cci Branchenticker berichtete am 15. Juli, siehe cci278800) ist also auch einen Monat später noch der gleiche. Der VDKF hat sich nun an das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), Bonn, gewandt und vorgeschlagen, geringfügige Anpassung der Kälte-Klima-Richtlinie vorzunehmen. „Derzeit ist es so, dass ein Antragsteller seinen Förderanspruch verliert, wenn er ohne erteilten Zuwendungsbescheid einen Auftrag an einen Anlagenbauer erteilt“, heißt es seitens des VDKF. Daher lautete die Bitte an das BMWK, diese Vorgabe der Richtlinie abzuändern. „Es geht uns dabei um Projekte, für die beim BAFA eine Förderung beantragt wurde und die vom BAFA bearbeitet und positiv bewertet wurden – die also förderfähig sind. Für Betreiber und Anlagenbauer wäre es eine große Hilfe, wenn in diesen Fällen auch ohne Zuwendungsbescheid schon mit dem Projekt begonnen werden könnte, ohne den Förderanspruch zu verlieren“, so der VDKF. Eine Anpassung der Richtlinie sei leider nicht möglich, so das Bundesministerium. Allerdings hat der VDKF auch eine Rückmeldung erhalten, die Mut zur Hoffnung macht. Laut BMWK könne man davon ausgehen, dass Bewilligungen wieder ab Ende August/Anfang September 2024 erfolgen.

Grund für die Aussetzung der BAFA-Zuwendungsbescheide sind nach Angaben des BMWK Finanzierungsprobleme. Die nötigen Finanzmittel stünden momentan nicht zur Verfügung. Mitte Juli hatte das Bundesministerium auf Nachfrage des VDFK auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 15. November 2023 zum 2. Nachtragshaushalt verwiesen. Demnach unterliege die Bewirtschaftung von Förderprogrammen besonderen Anforderungen (zeitlich gestaffelte Zuweisung der Haushaltsmittel durch das Bundesministerium für Finanzen). „In der Folge kann es zu deutlichen zeitlichen Verzögerungen bei der Bewilligung von Zuwendungen kommen, beispielsweise wenn für Bewilligungen weitere Mittelzuweisungen angefordert werden müssen“, ließ das BMWK seinerzeit verlauten. Man versuche jedoch, so das BMWK, dies gemeinsam mit den Stellen, die die jeweiligen Programme durchführen, möglichst zügig und reibungslos zu gestalten.

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