KfW-Heizungsförderung nun auch für dritte Antragstellergruppe möglich

Die KfW-Heizungsförderung steht ab sofort allen privaten und gewerblichen Antragstellergruppen offen. (Abb. © maho/stock.adobe.com)

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), Frankfurt, setzt den Förderfahrplan in der Heizungsförderung weiter um. Ab sofort steht die Beantragung auch der dritten Antragstellergruppe offen. Neu hinzugekommen sind unter anderem Unternehmen für Wohngebäude und Nichtwohngebäude und Eigentümer vermieteter Einfamilienhäuser.

Wie geplant ist am 27. August die Heizungsförderung für die dritte und letzte noch offene Antragstellergruppe gestartet. Neben Unternehmen für Wohngebäude und Nichtwohngebäude und Eigentümer vermieteter Einfamilienhäuser können ab sofort auch Eigentümer von vermieteten und selbstgenutzten Eigentumswohnungen in Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) bei Maßnahmen am Sondereigentum die Heizungsförderung beantragen. Die Förderung kann als Zuschuss direkt im Online-Kundenportal der KfW beantragt werden. „Zuschusszusagen und damit die Reservierung der Fördermittel erfolgen bei vollständigen Unterlagen und förderfähigen Projekten in der Regel digital und automatisiert in wenigen Minuten. Der Kunde hat damit zügig Planungssicherheit für die Finanzierung seines Vorhabens“, sagt die für das inländische Fördergeschäft zuständige KfW-Vorständin Katharina Herrmann.

Seit Förderstart am 27. Februar 2024 wurden lauf KfW rund 93.000 Zuschusszusagen über rund 1,3 Mrd. € erteilt. Darüber hinaus gibt es zinsgünstige Ergänzungskredite sowohl für die Investitionen in Wohngebäude als auch in Nichtwohngebäude. Diese Kredite können von Kunden bei Banken und Sparkassen beantragt werden. Ziel der Zuschuss- und Kreditförderungen ist es, den Umstieg auf klimafreundliche Heizungen zu beschleunigen und dadurch die Treibhausgasemissionen bei der Wärmeversorgung im Gebäudesektor zu reduzieren.

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