Leser helfen Lesern: Planen mit überholten Regeln der Technik?

(Abb. © banphote/adobe.stock.com)

Jeden Dienstag beschäftigt sich cci Branchenticker mit Normen, Richtlinien, Gesetzen und Verordnungen aus der LüKK und der TGA. Heute geht es um zehn Jahre alte technische Regeln, die kaum mehr dem Stand der Technik entsprechen und dringend überarbeitet werden sollten. Dazu fragt ein Leser: Sind solche Normen dennoch weiterhin planungsrelevant?

„Spätestens alle fünf Jahre werden Normen auf den Stand der Technik hin überprüft“. So steht es auf der Website von DIN Media im Bereich „Basiswissen über Normen und Standards“. Gleiches gilt für Richtlinien des VDI. Wie viele Beispiele aus der regelmäßig von der Redaktion aktualisierten „Übersicht: Normen, Richtlinien, Verordnungen aus der LüKK“ (Stand Januar 2025, siehe cci257169) zeigen, ist diese „Fünf-Jahres-Regel“ bei DIN und VDI aber offensichtlich ein Papiertiger. Denn in der Liste befinden sich Weißdrucke vieler technischer Regeln, die oft deutlich über zehn Jahre alt sind und somit häufig kaum mehr den aktuellen Stand der Technik darstellen. Extrem veraltet sind zum Beispiel die beiden technischen Regeln DIN 4710 und VDI 4710 mit Wetterdaten für Deutschland, die maximal bis zum Jahr 2005 reichen. Seitdem ist das Klima aber deutlich wärmer und feuchter geworden, was erhebliche Auswirkungen auf Projektierungen der Leistungen von Kälte- und Klimaanlagen hat. Nachfolgend einige weitere Beispiele für veraltete technische Regeln (abgekürzte Titel mit Jahresangabe zum derzeit „aktuellen“ Weißdruck):

– DIN EN 305 und 306 „Wärmeübertrager“ (1997)

– DIN EN 12097 und 12237 „Luftleitungen“ (2006/2003)

– DIN EN 12101 „Maschinelle Rauch-Wärme-Abzugsanlagen“ (2015)

– VDI 2067 „Wirtschaftlichkeitsberechnungen von TGA-Anlagen“ (2013)

– VDI 2078 „Berechnung der Kühllast“ (2015)

– VDI 2082 „RLT-Anlagen für Verkaufsstätten“ (2010)

– VDI 3802 „RLT-Anlagen für Fertigungsstätten“ (2014)

– VDI 3804 „RLT-Anlagen für Bürogebäude“ (2009)

– VDI 3805 „Wärmerückgewinnung“ (2013)

– VDI 6040 „RLT-Anlagen für Schulen“ (2015)

Es wäre aber dringend an der Zeit, dass diese Normen und Richtlinien ein Update bekämen. Das gilt umso mehr, da von der ersten Sitzung eines Normen-/Richtliniengremiums bis zur Erstellung des Entwurfs, der Einspruchsphase und bis zum Weißdruck durchaus einige Jahre vergehen können.

So lautet die Frage des Lesers: Muss oder sollte ich eine LüKK- oder TGA-Anlage dennoch auf Basis offensichtlich überholter technischer Regeln planen, auch wenn diese zweifellos nicht mehr den aktuellen Stand der Technik darstellen? Wie behandeln Sie solche Problemfälle?

Schreiben Sie Ihre Anregungen und Antworten bitte als Kommentar unter diesen Beitrag oder per E-Mail an redaktion@cci-dialog.de.

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2 Kommentare zu “Leser helfen Lesern: Planen mit überholten Regeln der Technik?

  1. „Alte“ Normen und Richtlinien sind solange planungsrelevant, bis diese durch neue technische Regeln ersetzt werden. Allerdings gilt bei Gericht, dass jede Norm oder Richtlinie vertraglich ausgeschlossen werden kann. Falls also eine Norm oder Richtlinie ausgeschlossen werden soll, ist dies vertraglich (schriftlich!) zu vereinbaren. Das gilt auch dann, wenn Teile einer Norm oder Richtlinie ausgeschlossen werden sollen. Auch eine „allgemein anerkannte Regel der Technik“ könnte vertraglich ausgeschlossen werden, allerdings ist nicht jede Norm oder Richtlinie eine „allgemein anerkannte Regel der Technik“. Diese müsste sowieso mindestens zwei Bedingungen erfüllen; sie müsste theoretisch richtig sein (warum dann also ausschließen?) und sie müsste dem Planer und gegebenenfalls der ausführenden Firma bekannt sein.
    Übrigens: Gesetze können vertraglich nicht ausgeschlossen werden! Falls also bekannt ist, dass Räume oder bestimmte Raumgruppen beispielsweise den Arbeitsstättenrichtlinien unterliegen können, dürfen die Arbeitsstättenrichtlinien nicht ausgeschlossen werden, auch nicht vertraglich!
    Prof. Helmut Feustel, vereidigter Sachverständiger für Lüftungs- und Klimatechnik, Altlandsberg

  2. Eingeführte DIN- Normen oder VDI- Richtlinien stellen zunächst die allgemein anerkannten Regeln der Technik da.
    Sofern aber jemand der Ansicht ist, dass die dort abgebildeten Empfehlungen nicht mehr dem Stand der Technik entsprechen, so gilt doch: „besser geht immer“ – nur nicht schlechter!
    Jedoch sollte man so fair sein, seinen Auftraggeber über die möglichen Mehrkosten zu informieren.

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