Der durchschnittliche Verbrauch an Heizöl, Erdgas und Fernwärme zur Gebäudeheizung ist deutschlandweit von Oktober 2024 bis Februar 2025 im Vergleich zur Vorjahresperiode um 23,6 % gestiegen. Dies zeigt eine aktuelle Analyse monatlicher Verbrauchswerte von 36.000 Haushalten des Energiedienstleisters Techem. Spitzenreiter bei der Zunahme ist Erdgas mit einem Plus von 28,2 %.
„Die aktuellen Zahlen zeigen, dass die Einsparanstrengungen der vergangenen Jahre nachgelassen haben. Bei weiterhin hohen Energiepreisen werden sich viele Verbraucherinnen und Verbraucher daher mit einer Mehrbelastung bei der anstehenden Heizkostenabrechnung konfrontiert sehen“, erläutert der Energiedienstleister Techem, Eschborn. Dazu verweist das Unternehmen auf die Ergebnisse einer aktuellen Studie. Demnach ist von Oktober 2024 bis Februar 2025 in bundesweit rund 36.000 untersuchten Wohnungen der Verbrauch an Erdgas durchschnittlich um 28,2 %, an Fernwärme um 24,1 % und an Erdöl um 18,4 % gestiegen. Bei den Verbrauchszunahmen zeigt die Erhebung deutliche regionale Unterschiede (Durchschnittswerte):
– Die stärkste Steigerung beim Heizölverbrauch gab es in Thüringen mit +43,1 % (auf 94,3 kWh/m² Heizwärme). Schleswig-Holstein verzeichnete mit +4,4 % (auf 83,9 kWh/m²) den geringsten Anstieg. Sachsen-Anhalt ist mit 59,9 kWh/m² das Bundesland mit dem geringsten Heizölverbrauch.
– Der Erdgasverbrauch ist im Saarland mit 93,4 kWh/m² (+43,4 %) am höchsten, während Berlin mit 70,9 kWh/m² (+25,0 %) den niedrigsten Erdgasverbrauch aufweist.
– Auch bei der Fernwärme ermittelte Techem für das Saarland mit 76,2 kWh/m² den höchsten Verbrauch, während die Wohnungen in Berlin mit 49,4 kWh/m² am wenigsten verbrauchen. Der höchste Anstieg bei Fernwärme wurde in Thüringen mit einem Plus von 45,1 % (auf 52,7 kWh/m²) gemessen.
Weitere Informationen und eine Excel-Tabelle mit Energieverbräuchen gegliedert nach Energiearten und Bundesländern stehen auf der Techem-Website.
cci295601
Jede Art der Vervielfältigung, Verbreitung, öffentlichen Zugänglichmachung oder Bearbeitung, auch auszugsweise, ist nur mit gesonderter Genehmigung der cci Dialog GmbH gestattet.








