Im Rahmen von „Leser helfen Lesern“ hat ein Planer gefragt, ob es dem Stand der Technik entspricht, wenn zur Beheizung einer Sporthalle eine Wärmepumpe mit Pufferspeichern und Elektroheizstäben betrieben wird. Hierzu gab es weitere Reaktionen. Nachfolgend die Leserkommentare zu Meldungen in cci Branchenticker.
Zur Beheizung einer neuen Sporthalle wird eine Wärmepumpe mit zwei Pufferspeichern und und jeweils ergänzenden Elektroheizstäben betrieben. Ein vom Betreiber beauftragter Sachverständiger bezeichnet diese Lösung als „nicht dem Stand der Technik entsprechend“ und verweist auf die DIN EN 15450. Der Planer bittet um Hilfe, siehe „Leser helfen Lesern: Kontroverse um Elektroheizstäbe einer Wärmepumpenanlage“ (unter cci306620) vom 16. Oktober.
Stefan Plücker, Reinhard Siegismund und Marco Leitner haben sich hierzu bereits geäußert (ihre Kommentare sind unter dem Beitrag zu finden). Weitere Leserstimmen sind hinzugekommen.
So schreibt Michael Kaß: „Der Sachverständige hat die Situation meines Erachtens richtig beurteilt. Eine Wärmepumpe mit 13 kW Heizleistung bei einer Heizlast von 25 kW deckt nur 52 % der Heizlast. Die restlichen 48 % Heizlast werden über E-Heizstäbe abgedeckt. Da sind erhöhte Energiekosten keine Überraschung. Auch das Lüftungskonzept ist ungewöhnlich. Der Verzicht auf eine klassische Wärmerückgewinnung und die Einbringung unbeheizter Zuluft trägt sicher nicht zum thermischen Komfort und Behaglichkeit in der Halle bei. Weiterhin dürfte dieses Lüftungskonzept auch seinen Anteil an den erhöhten Energiekosten beitragen.“
Martin Streit ist der Ansicht: „Zunächst finde ich das Konzept insgesamt sehr interessant und innovativ. Aber offensichtlich verstößt es gegen geltendes Regelwerk. Wir hätten uns jedoch für eine einfachere und konventionellere Lösung entschieden (Luft/Wasser-Wärmepumpe und RLT mit WRG). Aber ohne die exakten örtlichen und projektbezogenen Anforderungen zu kennen, kann das aus der Ferne eigentlich nicht bewertet werden. Was ich am Interessantesten finde, ist der Umstand der Einbringung der unbehandelten Außenluft in die Halle.. Dazu würden mich mehr Details interessieren: welche/wie viel ALD, welche Luftmengen, wie ist die Behaglichkeit planerisch bewertet und wie stellt sie sich tatsächlich dar, wie ist der Zustand der Verschmutzung durch Staub et cetera. Vielleicht liegt hier aber auch der Hase im Pfeffer und es wird für die Erwärmung der AUL doch mehr Energie benötigt, als durch das System zur Verfügung gestellt wird. Wurden bei der raumweisen Heizlast-Berechnung die (kalten) AUL-Mengen korrekt berücksichtigt?“
Ein weiterer Kommentar stammt von Olaf Mayer: „Hallo Leute, da habt ihr ja alles richtig durchdacht. Was mir immer wieder aufstößt: Es wird anscheinend immer wieder nicht beachtet oder sogar vergessen, dass bei einem Wärmepumpenbetrieb Luft/Wasser aus 1 kW elektrischer Leistung die Energie von 3 bis 5 kW Heizleistung erzeugt werden kann. Was um Himmelswillen möchte ich da mit Elektroheizstäbe in der Größenordnung von fasst 21 kW einsetzen! Nicht nur, dass die DIN EN 15450 sondern auch die DIN EN 16798 Energetische Bewertung von Gebäuden hier berücksichtigt werden muss – es handelt sich schon um eine Energiebilanz von einer Lüftungsanlage, die so nicht eingehandelt werden kann.“
Mitglieder von cci Wissensportal können Artikel direkt kommentieren. Nichtmitglieder können uns ihre Anmerkungen zusenden (redaktion@cci-dialog.de). Bei per E-Mail eingesendeten Kommentaren setzen wir Ihr Einverständnis zur Veröffentlichung voraus. Vielen Dank! Schreiben Sie uns gerne.
Lesen Sie die obigen Kommentare in voller Länge unter den jeweiligen Artikeln.
Übrigens: Unter dem Reiter „Kommentare“ stellt die Redaktion chronologisch alle Kommentierungen und die dazugehörigen verlinkten Beiträge online – übersichtlich und auf einen Blick erfassbar.
cci307117
Jede Art der Vervielfältigung, Verbreitung, öffentlichen Zugänglichmachung oder Bearbeitung, auch auszugsweise, ist nur mit gesonderter Genehmigung der cci Dialog GmbH gestattet.








