Leserstimmen: Leser helfen Lesern, EPBD und DTHG-Leitfaden

(Abb. © tadamichi/stock.adobe.com)

Ein Gutachter hat sich an die Leser von cci Branchenticker gewandt. Streitpunkt ist die Kühlleistung einer Splitanlage, die laut Hausbesitzer zu gering ausgelegt wurde. Hierzu gab es eine erste Reaktion. Genauso wie auf den Kommentar zur EPBD und den DTHG-Leitfaden „Energieeffizienz im Theaterbetrieb“. Nachfolgend die Leserkommentare zu Meldungen in cci Branchenticker.

In einem Wohngebäude hat eine Klimafachfirma zwei Split-Klimageräte installiert. Nun klagt der Hausbesitzer vor Gericht, dass die auf Pauschalwerten berechnete Kühlleistung der Anlagen zu gering sei. In der Meldung „Leser helfen Lesern: Pauschale Auslegung von Split-Klimageräte-Leistungen“ (siehe cci307199) vom 27. Oktober schildert der hinzugezogene Sachverständige den Fall und bittet die Leser um Erläuterungen zu deren Vorgehen und Erfahrungen bei solchen Klimaprojekten.

Eine erste Antwort kommt von Georg Tale. Er schreibt: „Ein guter Anhaltswert sind die schon seit Jahrzehnten verwendeten 100 W Kühlleistung pro m² Raumfläche für Büroräume mit mittleren Lasten. Jeder von uns weiß, dass es in einem ausgebauten Dachboden recht warm wird, wenn dieser nicht sehr gut gedämmt ist. Also hätte ich hier einen Zuschlag von 50 % für angebracht gehalten. Mit dieser simplen Auslegung hätte es wahrscheinlich funktioniert.“

In seinem „Kommentar: Es ist mal wieder sehr dringend“ (siehe cci307591) vom 29. Oktober geht Thomas Reuter auf die EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) ein, die den Rahmen für Nichtwohngebäude setzt. Ab 2030 gilt dies für alle Neubauten – und auch bei Sanierungen mit Baugenehmigung. In diesem Zusammenhang fragt sich Reuter, ob die Branche vorbereitet ist.

Hierzu meint Christian Fieberg: „Die RLT-Branche hat bereits erste Ansätze zur CO2-Bilanzierung ihrer Geräte. Das ist gut und wichtig. In anderen Bereichen ist die graue Energie und der energetische Bedarf noch nicht eindeutig erfasst. Was hierbei hilft, ist ein digitales Abbild des Gebäudes (digitaler Zwilling). Um diesen zu erstellen bietet sich bei Planung, Bau und Betrieb die BIM-Methode an (Building Information Modeling). Nach dem ersten BIM-Hype der vergangenen Jahre wurde es ruhiger um BIM. Mit den politischen Vorgaben erfährt BIM eine neue Bedeutung, die ganz nebenbei das Miteinander der Gewerke verbessert. Das wirkt sich erfahrungsgemäß positiv auf die Qualität und die zeitliche Planung der Gebäude aus. Und damit letztlich auch auf die Kosten.“

Anfang Oktober ist der neue Leitfaden „Energieeffizienz im Theaterbetrieb“ präsentiert worden – ein Projekt der Deutschen Theatertechnischen Gesellschaft (DTHG) und des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien. In der Meldung „DTHG stellt Leitfaden Energieeffizienz für Theater vor“ (siehe cci306307) vom 15. Oktober erfährt man, wie Bühnen laut Leitfaden Energie sparen können – ohne Komfortverlust oder Kunstverzicht.

Dan Hildebrandt merkt dazu an: „Eine sehr interessante, jedoch wenig überraschende Studie. Ähnliche Ergebnisse würde man so auch bei der Untersuchung von Bankgebäuden, Universitäten oder Krankenhäusern und anderen NWG erhalten. Hier natürlich jeweils mit den spezifischen Nutzungs- und Gebäudeeigenschaften. Es zeigt sich, dass das reine Automatisieren, wie es im GEG §71a für viele Gebäude gefordert ist, zwar hilfreich, aber eben doch nicht ausreichend ist, um alle Potenziale zur Verbesserung der Energieeffizienz der Anlagentechnik auszuschöpfen. Oft sind es organisatorische Anpassungen und Veränderungen an der Anlagennutzung, die Spielraum für weitere Optimierungen der Betriebszeiten oder bei Luftvolumenströmen lassen. Hier wären wir wieder bei der Notwendigkeit zur regelmäßigen, energetischen Inspektion von Klima- (und Heizsystemen), die der Gesetzgeber aber zu Gunsten von Systemen zur Gebäudeautomation den Anlagenbetreibern ersparen möchte (GEG §74, Abs.3). Es bleibt dabei: Nach meiner Erfahrung – und das gilt auch für hochautomatisierte Gebäude – kann nur die sachkundige energetische Bewertung, zum Beispiel im Rahmen der energetischen Inspektion nach GEG, einen möglichst effizienten Anlagenbetrieb gewährleisten. Andernfalls bleibt ein Großteil der im Leitfaden des DTHG genannten Potenzials zur Energieeinsparung ungenutzt.“

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