BFS: Neue ChemKlimaschutzV ermöglicht Online-Auffrischungsschulung

Präsenzschulung oder Online-Auffrischungskurs: Die Bundesfachschule bereitet sich auf die neuen Anforderungen und Inhalte für Sachkundebescheinigungen vor. (Abb. © BFS)

Die novellierte F-Gase-Verordnung schreibt Auffrischungsschulungen bis 2029 vor. Dies gilt für Inhaber einer Sachkundebescheinigung nach alter F-Gase-Verordnung. Erlaubt sind laut Chemikalien-Klimaschutzverordnung, deren Neufassung am 30. Januar im Bundesrat beschlossen wurde, nun auch Online-Seminare ohne praktische Prüfung.

Durch die novellierte europäische F-Gase-Verordnung von 2024 ergeben sich neue Anforderungen an die Zertifizierung von Personen und Unternehmen, die Arbeiten an Kältemittelkreisläufen ausführen. Auch wenn vieles bereits durch EU-Vorgaben geregelt ist, können manche Aspekte national individuell angepasst werden. Darauf weist auch die Bundesfachschule Kälte-Klima-Technik (BFS), Maintal, hin. In Deutschland geschieht dies in der Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV), deren Neufassung vergangene Woche (30. Januar) im Bundesrat beschlossen wurde. Der Bundesrat hat der Verordnung mit einer deutlichen Mehrheit zugestimmt.

Da zunächst noch das Chemikaliengesetz als rechtliche Grundlage verabschiedet werden muss – die 2. und 3. Beratung hierzu stehen am 26. Februar auf der Tagesordnung des Bundestags –, wird die ChemKlimaschutzV voraussichtlich erst im April in Kraft treten, heißt in einer aktuellen Pressemitteilung der Bundesfachschule. Über die Inhalte besteht bereits jetzt Klarheit, sodass alle in der Branche laut BFS verbindlich planen und sich vorbereiten können. Zu den wichtigsten Änderungen, die umgesetzt werden müssen, zählt die Verpflichtung zur Teilnahme an Auffrischungsschulungen. Dies gilt für diejenigen, die bereits eine Sachkundebescheinigung nach alter F-Gase-Verordnung besitzen. Bis spätestens März 2029 muss eine Auffrischungsschulung besucht werden, in der dann auch Kenntnisse im Umgang mit natürlichen Kältemitteln vermittelt werden.

Auf Initiative der Verbände der Kältebranche konnte unter anderem erreicht werden, dass es die ChemKlimaschutzV jetzt erlaubt, diese Schulungen als Online-Seminare ohne praktische Prüfung durchzuführen. Voraussetzung dafür ist, dass die Kenntnisse im Umgang mit natürlichen Kältemitteln in einer Selbsterklärung des Unternehmers bestätigt werden. Die BFS hat ihr Seminarangebot und die -inhalte an die neuen Vorgaben angepasst. Da es rund um das Thema Zertifizierung einiges zu beachten gibt, hat die BFS auf ihrer Webseite wichtige Informationen rund um das Thema Zertifizierung sowie die verschiedenen Wege und Voraussetzungen zur Erlangung der Sachkundebescheinigungen zusammengetragen. Auch Termine für die neuen Online-Auffrischungskurse werden laut BFS dort in Kürze zu buchen sein.

Ein Beitrag über den Referentenentwurf zur Neufassung der Chemikalien-Klimaschutzverordnung gibt es unter cci302794. Eine gemeinsame Stellungnahme von sechs LüKK-Organisationen – darunter auch die BFS – zur ChemKlimaschutzV steht hier.

Korrektur: In einer früheren Version dieser Meldung lautete die Überschrift „BFS: Neue ChemKlimaschutzV verpflichtet zur Auffrischung bis 2029“ und im Vorspann hieß es: „Voraussichtlich ab April gelten verschärfte Regeln für Kältetechniker: Die novellierte Chemikalien-Klimaschutzverordnung schreibt Auffrischungsschulungen bis 2029 vor.“ Allerdings wird die Verpflichtung zur Teilnahme an Auffrischungsschulungen bereits in der novellierten EU-F-Gase-Verordnung beschrieben. Es handelt sich demnach nicht um eine Verschärfung, die erst ab April gilt. Wir haben das entsprechend korrigiert und bitten, den Fehler zu entschuldigen.

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Ein Kommentar zu “BFS: Neue ChemKlimaschutzV ermöglicht Online-Auffrischungsschulung

  1. Noch einmal der Hinweis: Die Verpflichtung zur Teilnahme an Auffrischungsschulungen wird bereits in der novellierten EU-F-Gase-Verordnung bzw. in der Durchführungsverordnung „Zertifizierung“ beschrieben – es handelt sich nicht um eine Verschärfung, die erst ab April (wenn die ChemKlimaschutzV voraussichtlich in Kraft treten wird) gilt. Die ChemKlimaschutzV beschreibt nur, WIE diese Auffrischungskurse durchgeführt werden können. Und gegenüber dem EU-Recht haben wir in Deutschland eine Erleichterung, weil der praktische Teil des Auffrischungskurses durch eine Selbsterklärung ersetzt werden kann, in der entsprechende Kenntnisse dokumentiert werden müssen.

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