Neue DIN SPEC 91606 soll künftige Ökobilanzierungen von Gebäuden regeln

Die zu erstellende DIN SPEC 91606 soll künftig Rahmenbedingungen zur Ökobilanzierung von Neubauten festlegen. (Abb. © Damirkol/stock.adobe.com)

Jeden Dienstag informiert cci Branchenticker über Normen, Richtlinien, Gesetze und Verordnungen aus der LüKK und der TGA. Heute geht es um eine neue DIN SPEC 91606, die derzeit erstellt wird. In dieser technischen Regel will das Bundesbauministerium den Rahmen und die Vorgehensweisen zu ab 2028 verpflichtenden Ökobilanzierungen von Neubauten festlegen.

Ende Januar ein erster Entwurf zur DIN SPEC 91606 „Angewandte Ökobilanzierung für Bauwerke – Datengrundlagen, Regeln und Ergebnisdarstellung“ erstellt worden, der zunächst im Normungsgremium intern abgestimmt wird. Diese DIN SPEC soll künftig das in Deutschland anzuwendende Vorgehen zu Ökobilanzierungen von Gebäuden regeln.

Die generelle Verpflichtung zum Erstellen solcher Gebäude-Ökobilanzen enthält die im Mai 2024 in Kraft getretenen Neufassung der EU-Gebäudeeffizienzrichtlinie „Energy Performance of Buildings Directive“ (EPBD). Dazu schreibt die EPBD vor, dass künftig neue Gebäude hinsichtlich ihrer ganzheitlichen Umweltauswirkungen zu bewerten sind. Dies gilt ab 2028 für neue Gebäude mit Nutzflächen über 1.000 m² und ab 2030 für alle neuen Gebäude. Zur Ökobilanzierung müssen alle Treibhausgasemissionen erfasst werden, die durch Errichten und Betrieb eines Gebäudes über einen Zeitraum von 50 Jahren verursacht werden. Die EPBD ist für Deutschland durch eine Novelle des Gebäudeenergiegesetzes GEG bis Mai 2026 umzusetzen.

Wie soll diese EPBD-Forderung in Deutschland umgesetzt werden? Dazu erarbeiten seit Mai 2025 rund 80 Personen aus dem Bundesbauministerium (BMWSB), von Landesbauministerien, der Bundesarchitektenkammer, aus Forschungsinstituten, Hochschulen sowie aus Organisationen der Bauwirtschaft und der TGA das Projekt DIN SPEC 91606 „Angewandte Ökobilanzierung für Bauwerke – Datengrundlagen, Regeln und Ergebnisdarstellung“. Eine DIN SPEC (SPEC = Spezifikation) wird von einem Gremium erarbeitet und erscheint ohne Entwurf direkt als Weißdruck – sie ist somit keine anerkannte Regel der Technik.

Wie das Deutsche Institut für Normung (DIN) zur DIN SPEC 91606 in einem dazu erstellten Geschäftsplan berichtet, geht es bei dem noch laufenden Projekt um die konkrete Ausgestaltung der Ökobilanzierung von Gebäuden: Hier bestehe laut DIN „Handlungsbedarf bei der Festlegung von Rahmenbedingungen, Grundlagen und Vorgehensweisen“. Betrachtet und bilanziert werden sollen für die Lebenszyklusanalyse Betrieb und Nutzung von Gebäuden durch Einbeziehung von Herstellung, Errichtung, Rückbau, Aufbereitung und Entsorgung inklusive der Transporte. Zitat aus dem DIN-Geschäftsplan: „Mit den Bilanzierungsregeln des Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude (QNG) hat das BMWSB zum Zwecke einer Harmonisierung bereits eine Grundlage erarbeitet. Ziel des hier beschriebenen Vorhabens DIN SPEC ist es, für Deutschland spezifische Grundlagen und Vorgehensweisen einer angewandten Ökobilanzierung von Bauwerken festzulegen.“ Das bedeutet, dass die DIN SPEC mit dem QNB harmonisiert und gegebenenfalls darin integriert werden soll.

Weitere Inhalte oder Ergebnisse aus dem laufenden Prozess zur Erstellung der DIN SPEC 91606 sind derzeit nicht bekannt. Der erste Entwurf zur DIN SPEC 91606 wird ohne Beteiligung der Fachöffentlichkeit zunächst im Gremium intern abgestimmt. Eine offizielle Veröffentlichung der DIN SPEC dürfte daher frühestens im März oder April erfolgen.

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