Eine Abschwächung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) wäre ein klimapolitischer Rückschritt und nicht verfassungskonform. Zu diesem Ergebnis kommt ein Gutachten im Auftrag von Greenpeace und dem Verein GasWende. Demnach würden die aktuell diskutierten Änderungen am GEG gegen das im Grundgesetz verankerte Klimaschutzgebot verstoßen und den Verbraucherschutz massiv schwächen.
Gemeinsam haben die Umwelt- und Naturschutzorganisation Greenpeace und der Verein GasWende – Werkstatt Zukunftsfragen, Berlin, die Rechtsanwaltskanzlei Günther, Hamburg, mit einem Rechtsgutachten zur geplanten Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) beauftragt, das nun vorliegt. Die Autoren des Gutachtens beziehen sich bei ihrer Analyse vorwiegend auf das Verschlechterungsverbot gemäß Art. 20a Grundgesetz. „Angesichts des bereits ausgereizten deutschen CO2-Budgets sind Rückschritte bei bestehenden Klimaschutzmaßnahmen ohne zwingenden Grund verfassungsrechtlich unzulässig“, schlussfolgert Greenpeace aus dem Gutachten. Eine Abschwächung des GEG – etwa durch eine Änderung der 65-Prozent-Erneuerbaren-Vorgabe bei der Neuanschaffung von Heizungen – würde klimaschädlichen Gasheizungen neue Hintertüren öffnen, fossile Abhängigkeiten zementieren und die notwendige vollständige Dekarbonisierung des Wärmesektors verzögern.
Hintergrund: Die Bundesregierung ringt derzeit um Einigung über eine Novelle des GEG und hatte angekündigt, bis Ende Februar einen entsprechenden Kabinettsbeschluss vorzulegen. Ob der Zeitplan noch steht, ist fraglich. „Bis Ende Januar sollten erste geplante Eckpunkte bekannt gemacht werden – hierauf warten wir noch immer“, schreibt dazu der Verband Deutscher Kälte-Klima-Fachbetriebe (VDKF), Bonn, in Ausgabe 6/2026 seiner Mitgliederinformation „Politikum“, die am 10 Februar erschienen ist. Mehr als skeptisch hatte sich dazu am selben Tag Dr. Björn Schreinermacher, Leiter Politik im Bundesverband Wärmepumpe (BWP), Berlin, auf dem DKV-IZW-Kolloquium in Darmstadt geäußert: „Es wird keinen GEG-Entwurf geben, der zum 26. Mai umgesetzt wird.“ Wenn Schreinermacher recht behält, droht Deutschland wie voraussichtlich 18 anderen Nationen, ein Strafverfahren der EU.
Hintergrund: Die am 28. Mai 2024 in Kraft getretene novellierte EU-Gebäudeeffizienzrichtlinie (EPBD, European Building Performance Directive, EU 2024/1275) muss bis 26. Mai 2026 in deutsches Recht umgesetzt werden. Doch verlautete bereits im Dezember, dass die Länderkonferenz Kanzler Merz vorgeschlagen habe, sich bei der EU-Kommission für eine Verschiebung des EPBD-Umsetzungstermins um zwei Jahre einzusetzen. Richtungsweisend dürfte der CDU-Parteitag am kommenden Wochenende sein. In einem Antrag dazu heißt es doppeldeutig, die EPBD solle zügig und verlässlich in deutsches Recht umgesetzt werden. Zugleich soll beschlossen werden, dass sich die CDU auf europäischer Ebene für eine grundlegende Überarbeitung der EPBD mit dem Ziel einer schlanken, technologieoffenen und marktwirtschaftlich tragfähigen Ausgestaltung einsetzt.
Marina Falke, Greenpeace-Energeieexpertin sagt dazu: „Eine Aufweichung des GEG nützt einzig und allein der fossilen Gasindustrie, die ihr rückständiges Geschäftsmodell möglichst lange erhalten will.“ Um das Klima zu schützen, Kosten zu senken, und geopolitisch unabhängig zu werden, müsse die Bundesregierung einen verlässlichen Fahrplan zum vollständigen Gasausstieg vorlegen.
Neben dem Klimaschutz würden die vorliegenden Vorschläge zur GEG-Abschwächung auch Verbraucherrechte schwächen, so Falke. Zwar seien Gasheizungen in der Anschaffung oft günstiger als beispielsweise Wärmepumpen, sie führten aber langfristig zu höheren Kosten durch steigende CO2-Preise und Gasnetzentgelte. Davon besonders betroffen wären Mieter und einkommensschwache Haushalte, denn diese entscheiden über die Heiztechnik oft nicht selbst, müssen aber die Kosten tragen, so Greenpeace.
Das Rechtsgutachten hat 22 Seiten und kann kostenlos unter „Anhänge“ heruntergeladen werden.
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