Verbände bewerten Eckpunkte zum Gebäudemodernisierungsgesetz

Das Eckpunktepapier für ein neues Gebäudemodernisierungsgesetz sieht mehr Technologieoffenheit für klimafreundliche Gebäude vor. (Abb. © 2026 OpenAI/Generiert für cci Dialog)

Die Regierungskoalition hat Eckpunkte für ein neues Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) vorgestellt, das das GEG ablösen soll. In der LüKK stößt das Eckpunktepapier auf ein differenziertes Echo. Während BDH und ZVSHK den Bürokratieabbau begrüßen, warnt der BWP mit Blick auf Klimawirkung zur Vorsicht. TGA-Verbände fordern, das Gesamtsystem „Gebäude“ stärker zu berücksichtigen.

Die Koalitionspartner Union und SPD haben sich am Dienstagabend (24. Februar) auf eine Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) verständigt und die Eckpunkte für ein neues Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) vorgelegt. „Das Heizungsgesetz wird abgeschafft“, heißt es am Anfang des fünfseitigen Papiers: „Die bürokratischen und kleinteiligen Regelungen der mit der Novelle 2023 eingefügten §§ 71 bis 71p sowie der § 72 des GEG sollen gestrichen werden“. Im Oktober vergangenen Jahres hatte der Bundesverband Wärmepumpe (BWP), Berlin, davor gewarnt, den Paragrafen 71 „Anforderungen an eine Heizungsanlage“ abzuschaffen, da dessen Streichung laut eines Rechtsgutachtens gegen Europarecht und deutsches Verfassungsrecht verstoße (siehe cci305905).
Neben der Abschaffung der 65-Prozent-Vorgabe für regenerative Energien sieht das vorgelegte Eckpunktepapier zudem mehr Technologieoffenheit, weniger Bürokratie sowie eine stärkere Rolle von Grüngas- und Grünölquoten vor. „Alle Heizungsarten sind wieder möglich“, sagte der Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Jens Spahn im Rahmen einer Pressekonferenz. Auch neue Öl- und Gasheizungen sollen weiter in Wohnhäusern eingebaut werden können. Die Förderung klimafreundlicher Anlagen wie Wärmepumpen soll bis mindestens 2029 sichergestellt werden. Mit Blick auf die Europäische Gebäudeeffizienzrichtlinie (EPBD) heißt es im Eckpunktepapier, dass diese 1:1 umgesetzt wird und dabei „Spielräume bei der Umsetzung“ ausgeschöpft werden sollen. „Parallel werden wir uns bei der EU-Kommission dafür einsetzen, die Umsetzungsfristen der Richtlinie zu verlängern“, so die Koalitionspartner. Auch zum Zeitplan hat sich Spahn bereits geäußert: „Bis Ostern wollen wir einen Gesetzentwurf, damit er zum 1. Juli in Kraft treten kann.“

Aus der LüKK gibt es erste Stimmen, die die Eckpunkte für das GMG einordnen. So erkennt der BWP das Reformvorhaben grundsätzlich als Ergebnis eines schwierigen Kompromissprozesses an, äußert jedoch deutliche Vorbehalte und erneuert seine Kritik. „Die Koalition kündigt die Abschaffung der 65-%-Regel aus dem Gebäudeenergiegesetz an. Laut verschiedener Rechtsgutachten muss das Gebäudemodernisierungsgesetz eine hinsichtlich Klimaschutz und Erneuerbarer-Wärme-Ausbau genauso hohe Wirksamkeit entfalten wie sein Vorgänger“, sagt BWP-Geschäftsführer Dr. Martin Sabel. Kritisch bewertet der Bundesverband zudem die geplante Grüngasquote, die laut Sabel zu „einer immanenten Rechtsunsicherheit“ führe. Positiv hebt der BWP die angekündigte Fortführung der Heizungsförderung hervor und betont: „Dabei muss allerdings auch schnell klargestellt werden, dass die bewährte Fördersystematik und das Förderniveau erhalten bleiben.“

Der Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie (BDH), Köln und Berlin, begrüßt die Einigung auf Eckpunkte und sieht darin ein „Ende der monatelangen Hängepartie“. Die geplante Reform schaffe mehr Klarheit für Verbraucher. BDH-Hauptgeschäftsführer Markus Staudt erklärt: „Die Richtung stimmt: Der Wärmemarkt muss zurück zu mehr Fach- und Sachlichkeit. Weniger Bürokratie und mehr Entscheidungsfreiheit für Eigentümer sind zentrale Voraussetzungen dafür, dass die dringend notwendige Modernisierung der Heizsysteme endlich wieder an Fahrt gewinnt.“ Zentrale Bedeutung misst der BDH der zugesagten Finanzierung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bis 2029 bei.

Auch die Verbände der Technischen Gebäudeausrüstung (TGA) begrüßen, dass die Bundesregierung mit den Eckpunkten zum GMG mehr Flexibilität und Praxistauglichkeit in der Wärmewende erreichen will. In einer gemeinsamen Pressemitteilung regen der Bundesindustrieverband Technische Gebäudeausrüstung (BTGA), der Fachverband Gebäude-Klima (FGK) und der Herstellerverband Raumlufttechnische Geräte (RLT-Herstellerverband) dazu an, dass das Gesamtsystem „Gebäude“ stärker in den Blick zu nehmen, da Energieeffizienz „durch das Zusammenspiel von Wärmeerzeugung, Lüftung, Klimatisierung, Wärmerückgewinnung, Gebäudeautomation und intelligenter Betriebsführung entsteht.“ Mit der geplanten Streichung des § 71a zur Gebäudeautomation entfalle nach Ansicht der drei TGA-Verbände ein wesentlicher Effizienzhebel. Ihre Verankerung im gesetzlichen Rahmen dürfe nicht zurückgenommen werden, da sie ein wichtiger Teil der Europäischen Gebäuderichtlinie sei.

Grundsätzlich positiv bewertet der Zentralverband Sanitär Heizung Klima (ZVSHK), Sankt Augustin, die Eckpunkte. Hauptgeschäftsführer Daniel Föst erklärt: „Darin stecken einige kluge Ansätze – weniger Bürokratie, mehr Technologieoffenheit und eine stärkere Praxisorientierung.“ Entscheidend sei nun eine stabile Förderkulisse und verlässliche Rahmenbedingungen, damit Betriebe und Eigentümer Planungssicherheit erhalten. ZVSHK-Präsident Michael Hilpert betont, dass das neue GMG nicht zu neuen Unsicherheiten führen oder Investitionen in wenig zukunftsfähige Lösungen begünstigen dürfe.

Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH), Berlin, sieht in den Eckpunkten eine gute Grundlage, um ein praxistaugliches Gesetz zu formulieren. ZDH-Präsident Jörg Dittrich sagt: „Entscheidend wird sein, die zugesicherte Technologieoffenheit und Wahlfreiheit bei Heizsystemen mit einer verlässlichen Förderkulisse zu hinterlegen. Die Förderbedingungen müssen frühzeitig und klar kommuniziert werden.“

Das Eckpunktepapier der Regierungskoalition zum Gebäudemodernisierungsgesetz finden Sie unter „Anhänge“.

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