VDKF warnt vor Rückschritt beim GMG

Christoph Brauneis, VDKF-Beauftragter für Politik und Medien: „Der 24. Februar könnte rückblickend als der Tag gewertet werden, an dem Deutschland seine Klimaschutzziele endgültig begraben und seine Abhängigkeit von Importen fossiler Brennstoffe zementiert hat.“ (Abb. © cci Dialog)

Die Regierungsfraktionen haben Ende Februar die Eckpunkte für das künftige Gebäudemodernisierungsgesetz vorgelegt. Zentrale Änderung ist der Wegfall des Paragrafen 71 „Anforderungen an eine Heizungsanlage“. Der VDKF sieht als Folge daraus unter anderem steigende Kosten, Beratungsdefizite und Risiken für die Klimaziele.

Am 24. Februar haben die Fraktionsvorsitzenden der Regierungsparteien die Eckpunkte für das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) vorgestellt. Kurz nach der Vorstellung hat cci Branchenticker erste Stimmen von Branchenverbänden dazu sowie das Eckpunktepapier selbst veröffentlicht (siehe cci318058). Der Verband Deutscher Kälte-Klima-Fachbetriebe (VDKF), Bonn, hat gestern (4. März) seine Einschätzung zum Eckpunktepapier vorgelegt und deutliche Kritik geübt. Die bisherige Vorgabe, dass neue Heizungen einen Anteil von mindestens 65 % regenerativer Energien bei der Wärmeversorgung für alle Neu- und Bestandbauten haben müssen, soll im GMG entfallen. Neu ist eine Grüngas- und Grünölquote, die einen bestimmten Anteil CO2-neutraler Brennstoffe wie Biomethan und synthetischen Treibstoff vorsieht. Diese sogenannte „Bio-Treppe“ bezeichnet Christoph Brauneis, Beauftragter für Politik und Medien beim VDKF, als „puren Euphemismus“. Woher die großen Mengen Bio-Brennstoffe kommen sollen, lasse das Eckpunktepapier offen. Zugleich verweist Brauneis auf Berechnungen der Deutschen Sanierungsberatung (DSB), Berlin, wonach sich die Kosten durch Grüngasquote, steigende Netzentgelte und CO2-Preise bis 2035 verdoppeln werden.
Kritisch bewertet der VDKF zudem, dass die bisherige Beratungspflicht beim Heizungstausch entfallen solle. Dies wäre „eine fatale Fehlentscheidung“, denn angesichts der komplexen Sachlage und künftig entstehender Mehrkosten bei fossilen Brennstoffen sei eine entsprechende Beratung von Endkunden dringend erforderlich.
Auch die Klimaziele sieht Brauneis gefährdet. Bereits heute verfehle der Gebäudesektor regelmäßig die Vorgaben der sektorspezifischen Emissionsreduzierung, die sich aus den Klimaschutzzielen ergeben. Wie sich das mit dem neuen GMG ändern soll, wird im Eckpunktepapier nicht erläutert. „Das im Vergleich zum GEG aus Sicht des Klimaschutzes deutlich abgeschwächte GMG wird die Situation sicher eher verschärfen“, sagt Brauneis und merkt an: „Der 24. Februar könnte rückblickend als der Tag gewertet werden, an dem Deutschland seine Klimaschutzziele endgültig begraben und seine Abhängigkeit von Importen fossiler Brennstoffe zementiert hat.“
Positiv sei hingegen, dass die Wärmepumpen-Förderung bis mindestens 2029 „auskömmlich“ fortgeführt werden solle. Der Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Jens Spahn habe klargestellt: „Die Förderung wird so fortgesetzt, wie sie ist.“ Gleichzeitig sorge die öffentliche Debatte über mögliche Kürzungen laut Brauneis erneut für Verunsicherung. So habe CSU-Chef Markus Söder die Wärmepumpenförderung kürzlich als „völlige Übersubventionierung“ bezeichnet und davon gesprochen, die Förderung um mindestens 50 % oder mehr reduzieren zu wollen.
Mit Blick auf die Streichung des Paragrafen 71 „Anforderungen an eine Heizungsanlage“ hebt Brauneis hervor: „Hiermit wäre auch der §71p (Anm. d. Red.: „Verordnungsermächtigung zu dem Einsatz von Kältemitteln in elektrischen Wärmepumpen und Wärmepumpen-Hybridheizungen“) hinfällig, der der Bundesregierung erlauben würde, den Einsatz natürlicher Kältemittel in Wärmepumpen vorzuschreiben. Wenn das im künftigen GMG so bleibt, würde sich in Deutschland nichts an den Vorgaben für das Inverkehrbringen von Wärmepumpen, die sich aus der F-Gase-Verordnung ergeben, ändern.“
Den Wegfall des §71a „Gebäudeautomation“ kann aus Sicht von Brauneis „eigentlich nur ein schlampiger Fehler im Eckpunktepapier sein“. Denn dieser Paragraf regelt, dass Nichtwohngebäude mit einer Nennleistung der Heizungsanlage oder der kombinierten Raumheizungs- und Lüftungsanlage von mehr als 290 kW mit einem System für die Gebäudeautomatisierung und -steuerung ausgerüstet werden müssen. „Diese Anforderung wird aber durch die europäische Gebäuderichtlinie (EPBD) vorgegeben, darf also gar nicht entfallen und gilt sogar ab 2030 für Anlagen mit mehr als 70 kW“, sagt Brauneis und geht davon aus, dass diese Vorgabe im Gesetzentwurf des GMG wahrscheinlich wieder auftauchen wird. Zumindest setzt er auf die „Strucksche Regel“ – benannt nach dem früheren SPD-Fraktionschef Peter Struck. Diese besagt, dass kein Gesetz so aus dem Parlament kommt, wie es eingebracht wurde. „Allzu viele Änderungen an den Kernpunkten des Eckpunktepapiers sind allerdings aus unserer Sicht nicht zu erwarten“, sagt Brauneis.
Bis Ostern soll nun ein konkreter Gesetzentwurf veröffentlicht werden; das Inkrafttreten ist für Anfang Juli geplant. „Spannend wird auf jeden Fall sein, ob im GMG auch tatsächlich die Vorgaben der europäischen Gebäuderichtlinie (EPBD) vollumfänglich umgesetzt werden“, so Brauneis.

cci319354

Ein Kommentar zu “VDKF warnt vor Rückschritt beim GMG

  1. Hr. Brauneis legt den Finger in die vielen Wunden, die das GMG aufreißt. Neben der EPBD, die eigentlich ab Mai 2026 schon in nationales Recht überführt werden muss, werden sicherlich Klagen mit Bezug zum Klimaschutzgesetz das GMG beeinflussen. Auch der aktuell stattfindende Preisanstieg bei Öl und Gas wird zum Nachdenken anregen. Nicht nur ökologisch, sondern auch strategisch mit Blick auf größere Unabhängigkeit von fossilen Lieferketten.

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