PFAS-Versicherungsklausel: VDKF sieht keinen Handlungsbedarf

Sollte ein Versicherer wider Erwarten mit einer PFAS-Klausel auf einen Kälte-/Klimafachbetrieb zukommen, lässt der VDKF diesen nicht im Regen stehen. (Abb. © Charnchai saeheng/stock.adobe.com)

Der Gesamtverband der Versicherer (GDV) hat seinen Musterbedingungen eine PFAS-Vertragsklausel hinzugefügt. Damit sollen Versicherer Schäden durch diese Chemikalien grundsätzlich ausschließen können. Der VDKF sieht jedoch keine Veranlassung für Kälte- und Klimafachbetriebe, hier selbst aktiv werden zu müssen.

Um das Risiko per- und polyfluorierter Alkylsubstanzen (PFAS) besser erkennen, kalkulieren und auf ein wirtschaftlich vernünftiges Maß begrenzen zu können, hat der Gesamtverband der Versicherer (GDV), Berlin, seinen unverbindlichen Musterbedingungen eine PFAS-Vertragsklausel hinzugefügt (mehr dazu hier). Darauf weist der Verband Deutscher Kälte-Klima-Fachbetriebe (VDKF), Bonn, in Ausgabe 10/2026 seiner Mitgliederinformation „Politikum“ hin, die am Dienstag (10. März) erschienen ist. Die PFAS-Klausel kann demnach in Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherungen sowie in Umweltrisikoversicherungen ergänzt werden. Damit können Versicherer Schäden durch diese Chemikalien grundsätzlich erst einmal ausschließen – um dann in einem zweiten Schritt mit den Kunden konkret zu vereinbaren, unter welchen Bedingungen und in welcher Höhe Schäden durch bestimmte PFAS-Verbindungen wieder versichert werden, so der VDKF.

Wie der Verband weiter mitteilt, hat er den GDV um Klärung gebeten, ob die Kälte- und Klimabranche sowie Betreiber entsprechender Anlagen aufgrund der Verwendung PFAS-haltiger Kältemittel von der Klausel betroffen seien. Nach Ansicht des VDKF ist das nämlich nicht der Fall. Denn, so die Argumentation:

  • „Aus Sicht des VDKF dürfte hier für Kälte-Klima-Fachbetriebe beziehungsweise die Betreiber der Anlagen kein Handlungsbedarf bestehen. Sollten F-Gase aus Kälte- und Klimaanlagen entweichen, gelangen sie in die Atmosphäre und werden dort zur PFAS-Chemikalie Trifluoressigsäure (TFA) abgebaut. Der von TFA ausgehende Umweltschaden wird in der Wissenschaft unterschiedlich bewertet. Auf keinen Fall lässt sich jedoch ein Umweltschaden direkt mit dem Kältemittel aus einer bestimmten Anlage in Verbindung bringen. Kältemittel-Leckagen gibt es schließlich bei vielen Kälte- und Klimaanlagen – Pkw-Klimaanlagen eingeschlossen. Das ist etwas anderes als zum Beispiel bei Kontaminationen, die bei der PFAS-Herstellung entstehen können oder bei der Verwendung PFAS-haltiger Löschmittel, wo jeweils lokal begrenzte und einem Verursacher direkt zuzuordnende Schäden entstehen.“

Der GDV hält die Argumentation des VDKF für schlüssig, heißt es in der Mitgliederinformation, und sieht keine Veranlassung, dass Fachbetriebe in diesem Zusammenhang selbst aktiv werden müssten. Sollte ein Versicherer tatsächlich eine entsprechende PFAS-Klausel in Versicherungsverträge von Kälte-/Klima-Fachbetrieben integrieren wollen, müsste dieser selbst auf die Versicherungsnehmer zugehen und entsprechende Änderungen im Vertrag vorschlagen. Falls dies in Einzelfällen vorkomme, bietet der VDKF Unterstützung an.

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