
Der Entwurf zum Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) kommt später als geplant: Statt vor Ostern soll er nun erst Mitte April vorliegen. Trotz dieser Verzögerung hält die Bundesregierung am Inkrafttreten zum 1. Juli fest. Der VDKF erwartet aufgrund des straffen Zeitplans begrenzte Möglichkeiten zur Beteiligung.
Am 24. Februar hat die Regierungskoalition Eckpunkte für ein neues Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) vorgestellt (siehe cci318058) und ein Zeitplan genannt. Demnach sollte der Gesetzentwurf zum GMG noch vor Ostern vorliegen, ein Inkrafttreten war zum 1. Juli vorgesehen. Wie die Rheinische Post berichtet, verschiebt sich der Gesetzentwurf nun auf Mitte April. Die Düsseldorfer Tageszeitung vermeldet unter Berufung auf Koalitions- und Regierungskreise, dass die Bundesregierung kein Gesetzgebungsverfahren mit verkürzten Fristen, sondern das normale Verfahren mit Anhörungen der Länder, der Verbände und von Experten einhalten wolle. „Dafür sei die Zeit bis Ostern zu knapp“, heißt es aus den Kreisen. Das zuständige Wirtschaftsministerium arbeite mit den beteiligten Ministerien intensiv am Gesetzestext. Trotz der Verzögerung beim Kabinettsbeschluss soll das GMG wie geplant am 1. Juli in Kraft treten, so die Zeitung weiter.
Auch der Verband Deutscher Kälte-Klima-Fachbetriebe (VDKF), Bonn, hat die Verschiebung gemeldet. „Erst nach Ostern soll nach aktuellem Zeitplan das GMG im Kabinett beschlossen werden – nicht wie zunächst geplant am 25. März“, heißt es in Ausgabe 13/2026 der VDKF-Mitgliederinformation „Politikum“ vom 31. März. Das Festhalten am 1. Juli als Termin für das Inkrafttreten des Gesetzes sieht der Verband als „dringend erforderlich“, da dieses Datum ein Stichtag im alten GEG ist. Der VDKF verweist in diesem Zusammenhang auf das „Ende der Wärmeplanungsfrist (Großstädte), den Beginn verschärfter Anforderungen im Bestand und den Startpunkt für die flächige Umsetzung der Wärmewende“. Durch den entstehenden „strammen Zeitplan“ rechnet der VDKF damit, dass „die Zeit, die wir als betroffener Verband für eine Kommentierung des Gesetzentwurfs erhalten werden, sehr begrenzt sein wird“. Auf mögliche Änderungen im Vergleich zum Eckpunktepapier ist der VDKF gespannt, der nach der Veröffentlichung wie zahlreiche weitere Branchenverbände deutliche Kritik an den Eckpunkten geäußert hatte (siehe cci319354 und cci319944).
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