Legionellen-Ausbruch in Basel: Kühltürme als mögliche Ursache

Über Kühltürme, Rückkühler (Abbildung) und Verdunstungskühlanlagen können legionellenhaltige Aerosole verbreitet werden. (Abb. © WIROT/stockadobe.com)

Nach einem Ausbruch der Legionärskrankheit vor zwei Wochen in Basel mit bislang 28 Erkrankten und einem Todesfall haben die Behörden zwei wasserbetriebene Kühltürme als wahrscheinliche Infektionsquelle identifiziert und stillgelegt. Die Staatsanwaltschaft Basel-Stadt hat Ermittlungen wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung aufgenommen.

Die Behörden in Basel haben zwei mit Wasser betriebene Kühltürme auf dem Dach eines Bürogebäudes im Stadtteil Kleinbasel als wahrscheinlichen Ausbruchsherd der Legionärskrankheit identifiziert. Nach Angaben des Gesundheitsdepartements des Kantons Basel-Stadt wurden innerhalb von zwei Wochen 28 Erkrankungsfälle registriert, eine Person starb. Mehrere Betroffene mussten intensivmedizinisch behandelt werden. Die betroffenen Kühltürme wurden am 31. Juli außer Betrieb genommen. Untersuchungen ergaben eine Kontamination des Kühlwassers mit Legionellen. Insbesondere das Bakterium Legionella pneumophila wurde in erhöhter Menge festgestellt. Diese Legionellenart wurde auch bei den meisten Erkrankten nachgewiesen.

Sind solche Kühltürme mit Legionellen kontaminiert, kann der durch die Anlage ausgestoßene Wasserdampf ansteckende Wassertröpfchen (Aerosole) enthalten. „Diese können sich je nach Wetterlage und Windverhältnissen in einem größeren Umkreis in der Luft verbreiten. Wenn Anwohnende die Wassertröpfchen einatmen, können sie sich anstecken“, sagt Yves Parrat, Chemiker und Leiter des Kantonalen Laboratoriums, Basel-Stadt. Das Kantonale Laboratorium hat in den vergangenen Tagen an unterschiedlichen Orten Beprobungen vorgenommen. Von den zehn untersuchten Anlagen im Umkreis des Ausbruchsclusters zeigten acht eine Überschreitung des Grenzwerts für Legionellen. Nach Angaben der Basler Behörden sind Klimaanlagen und Wärmepumpen in Privathaushalten von dem aktuellen Ausbruch nicht betroffen.

Nach dem Todesfall hat die Staatsanwaltschaft Basel-Stadt Ermittlungen wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung aufgenommen. Parallel laufen weitere epidemiologische Untersuchungen zur Aufklärung des Ausbruchsgeschehens.

Das Gesundheitsdepartement Basel-Stadt hat nun Betreiber größerer industrieller Anlagen mit Rückkühlern mit Nasskühlung dazu aufgerufen, sich beim Kantonalen Laboratorium zu melden, damit weitere Abklärungen und Beprobungen koordiniert werden können. Nach Angaben der Schweizer Behörde sind diese Anlagen im Gegensatz zu Deutschland nicht meldepflichtig, weshalb in der Schweiz keine systematische Übersicht über ihren Bestand vorliegt.

Der Fall erinnert an frühere Legionellen-Ausbrüche in Deutschland, bei denen Verdunstungskühlanlagen als Infektionsquelle identifiziert wurden. Dazu zählen unter anderem die Legionellenvorfälle 2009/10 in Ulm, 2013 in Warstein, 2014 in Jülich und 2016 in Bremen. Seit 2017 regelt die 42. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (42. BImSchV) den Betrieb von Verdunstungskühlanlagen, Kühltürmen und Nassabscheidern (siehe cci273934). Sie schreibt regelmäßige Legionellenuntersuchungen, Dokumentationspflichten sowie unverzügliche technische Maßnahmen bei Überschreitung von Prüfwerten vor.

cci327677

Schreibe einen Kommentar

E-Paper
E-Books