
Der VDI begrüßt die geplante Öffnung des Mietrechts für mehr Hitzeschutz. Gleichzeitig warnt der Verein vor einem Widerspruch zur Föderalen Modernisierungsagenda: Bewährte technische Normen und Standards im Baubereich dürften nicht pauschal gestrichen werden.
Der VDI Verein Deutscher Ingenieure begrüßt die Initiative von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig, das Mietrecht für mehr Hitzeschutz zu öffnen. Das hat der VDI in einer aktuellen Pressemitteilung erklärt. Gleichzeitig sieht der Verein einen Widerspruch zur Föderalen Modernisierungsagenda (siehe „Anhänge“) von Bund und Ländern. Das Maßnahmenpaket umfasst 233 Maßnahmen in fünf Handlungsfeldern: als Aufzählung formatieren 1. Weniger Bürokratie, 2. Schnellere Verfahren, 3. Resiliente Strukturen, 4. Datensparsame Verfahren und 5. Bessere Rechtsetzung.
„Maßnahme 79“ in der Modernisierungsagenda sieht vor, sämtliche Verweise auf externe technische Normen in Bundes- und Landesgesetzen, insbesondere im Baubereich, zu überprüfen. Der VDI kritisiert, dass einige Bundesländer Normverweise ohne inhaltliche Prüfung und ohne Einbindung von Fachleuten streichen wollen.
„Wir sehen hier einen offensichtlichen Widerspruch in der Regierungspolitik. Auf der einen Seite sollen neue Regelungen für den Hitzeschutz entstehen – auf der anderen Seite werden im Baubereich sicherheitsrelevante technische Normen ohne intensive Prüfung abgeschafft. Das ist nicht konsistent“, sagt Dieter Westerkamp, Bereichsleiter Technik und Gesellschaft beim VDI. In einigen Branchen seien die Fragezeichen bereits heute groß, und es würden unnötige Rechtsstreitigkeiten drohen, weil klare technische Maßstäbe fehlen. „Das sollten das Bundesjustizministerium und das Bundesbauministerium sehr genau im Blick behalten, denn hier droht ein Vakuum, welches zu Klagewellen führen könnte,“ so Westerkamp.
Aus Sicht des VDI schaffen technische Normen Rechtssicherheit, definieren den Stand der Technik und entlasten Gerichte und Verwaltungen. Gerade beim Hitzeschutz, etwa bei Klimaanlagen, Wärmedämmung und Beschattungssystemen, greifen sie laut VDI unmittelbar. Vor einer Streichung müsse daher eine sorgfältige inhaltliche Prüfung unter Einbindung von Experten erfolgen. Der VDI fordert zudem, zunächst die Nutzung von Generalklauseln und bestehende Normverweise zu prüfen. Normen und Standards führten grundsätzlich nicht zu mehr Bürokratie, sondern unterstützten Staat, Verwaltung, Verbraucher und Wirtschaft, so der der Verein.
Die Föderale Modernisierungsagenda finden Sie unter „Anhänge“.
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