Das Land Nordrhein-Westfalen (NRW) unterstützt die Wärmepumpen-Qualifizierung von Führungskräften und planungsverantwortlich Beschäftigten im Handwerk mit bis zu 900 € je Teilnehmer. Doch wer davon profitieren will, sollte sich sputen. Die Förderung endet zwar erst am 30. Juni 2027, ist aber an die Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln gekoppelt.
In Nordrhein-Westfalen können Handwerksbetriebe weiterhin Förderanträge für die Weiterbildung von Beschäftigten im Bereich Wärmepumpen stellen. Die Bezirksregierung Arnsberg weist darauf hin, dass die Bewilligung im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel erfolgt. Die Förderung beläuft sich auf bis zu 900 € je Teilnehmer.
Antragsberechtigt sind in NRW ansässige Betriebe aus den Bereichen Schornsteinfegerhandwerk, SHK, Kälteanlagenbau, Ofen- und Luftheizungsbau, Elektrotechnik sowie Energieberatung, die in einer örtlichen Handwerkskammer eingetragen sind. Gefördert werden Fortbildungen nach VDI 4645 Teil 1: „Heizungsanlagen mit Wärmepumpen in Ein- und Mehrfamilienhäusern – Planung, Errichtung, Betrieb – Schulungen, Prüfungen, Qualifizierungsnachweise“ (2023) oder vergleichbare Lehrgänge für technische Führungskräfte und planungsverantwortlich Beschäftigte. Die Weiterbildung muss unter anderem Voruntersuchung, Anlagenplanung und Dimensionierung, Kostenbetrachtung, Inbetriebnahme, Betreiberunterweisung und Dokumentation behandeln.
Die Förderrichtlinie gilt zunächst bis zum 30. Juni 2027. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht. Die Fortbildung von operativ vor Ort tätigen Monteuren wird nicht gefördert.
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