
Kennen Sie „Bundestagszusammenfasser“? Ich habe davon in der aktuellen Ausgabe von „Politikum“ gelesen, der Mitgliederpublikation des VDKF und der Landesinnung Kälte-Klima-Technik, Hessen-Thüringen/Baden-Württemberg, in der eine aktuelle Untersuchung des Bundestagszusammenfassers vorgestellt wird. Darin geht es unter anderem um die Dauer der Fristen, die Verbänden bei Gesetzgebungsverfahren gewährt werden.
Hinter dem Projekt bundestagszusammenfasser.de steht Sabrina Gehder aus Greven, Gewinnerin des Grimme-Online-Preises 2025 für den Podcast „Parlamentsrevue“. Sie hat Ende August eine Auswertung über die Gesetzgebungsverfahren der Bundesregierung von Juni 2025 bis Juni 2026 veröffentlicht. Darin wird unter anderem die Dauer, die Verbänden zur Beteilung an Gesetzgebungsverfahren eingeräumt wird, analysiert. Ergebnis: Von den 175 Gesetzentwürfen im Untersuchungszeitraum konnte für 157 Verfahren die Beteiligungsfrist ausgewertet werden. Bei acht Vorgängen hat nach Angaben der zuständigen Ressorts gar keine Verbändebeteiligung stattgefunden, für zehn weitere waren zum Zeitpunkt der Untersuchung keine auswertbaren Daten verfügbar. Im Koalitionsvertrag der Bundesregierung haben die Regierungsparteien eine Vereinbarung zum angestrebten Umfang der Beteiligung verankert: „Bereits in der Frühphase von Gesetzgebungsverfahren werden wir Praxischecks durchführen und Betroffene sowie Vollzugsexperten und -expertinnen aus Bund, Ländern und Kommunen mit angemessenen Fristen (in der Regel vier Wochen) beteiligen.“ Eine solche angemessene Frist gewährte die Bundesregierung im Untersuchungszeitraum jedoch nur bei knapp einem Drittel der Vorhaben (50 von 157 ausgewerteten Verfahren, 31,8 %). Jüngstes Negativbeispiel war die Beteiligungsfrist beim Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), die nur wenige Tage betrug.
Wie erkläre ich so etwas meinem Kinde, frage ich mich bei solchen offensichtlichen Dingen ganz oft. Man trifft selbst eine Vereinbarung und hält sich anschließend nicht daran. Hausaufgaben, die man nicht macht. Große Projekte, die einem aufgedrückt werden und in einer irrwitzig kurzen Zeit erledigt werden sollen, sind Kindern schon seit Aschenputtel als äußerstes Negativbeispiel bekannt (die böse Stiefmutter: „…die Guten ins Töpfchen, die Schlechten …“ Sie erinnern sich sicher.) Fristen und Versprechen, die man nicht einhält. Unfaires Verhalten gegenüber seinen „Mitspielern“. Das ist einfach nicht vorbildlich.
„Man hat leider oft den Eindruck, dass die Verbändeanhörung nur pro forma durchgeführt wird und dass man an den sachlichen Kommentierungen der Verbändeexperten eigentlich gar nicht interessiert ist“, schreibt das Politikum. So kommt es einem tatsächlich vor. Aber wie ignorant kann man sein, dass man die Chance auf wichtige fachliche Hinweise verpuffen lässt? Der Fachverband Gebäude-Klima (FGK) hat in einer Stellungnahme zum GModG-Entwurf beispielsweise sehr deutlich darauf hingewiesen, dass bei der energetischen Inspektion die Vorgaben der EPBD falsch interpretiert und umgesetzt werden und es dazu in der Praxis zu Schwierigkeiten kommen wird. Die GModG-Macher haben das gänzlich ignoriert. Daraus folgt ein generelles Problem: Wenn es nun am beschlossenen und veröffentlichten GModG wichtige Änderungen geben sollte, müssten diese von den politischen Gremien neu beraten werden. Und das wird die Regierung kaum wollen. Und nun, mit den Fehlern irgendwie leben? Oder gibt es irgendwann vielleicht eine Klarstellung? Dazu bräuchte es schon einen sehr guten Willen im Sinne der Sache.
Wie ist Ihre Meinung zu diesem Thema? Ich bin sehr gespannt.
Sabine Andresen
sabine.andresen@cci-dialog.de
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Man könnt spöttisch feststellen: „Sachverstand ist in der Politik unerwünscht“, und wenn dieser Sachverstand bei einem Abgeordneten vorliegt ist dieser gewählte Abgeordneter „befangen“ und sollte dazu nichts sagen. Nur juristischer Sachverstand ist bei einem Abgeordneten zulässig!
Deshalb gibt es nur wenige Ingenieure in der Politik. Die Fristen zur Stellungnahme waren schon vor Jahrzehnten manchmal nur wenige Tage bis 2 Wochen. Ich meine die Frist zur Stellungnahme müsste, auch bei der heutigen schnellen elektronischen Kommunikation, mindestens 4 Wochen und in der Regel 8 Wochen sein. – Wir „Techniker“ sollten uns trotzdem bemühen innerhalb dieser Fristen zu reagieren und mitwirken. – R. Siegismund