Es war einmal … das GEG

Eigentlich hätte das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) schon längst veröffentlicht sein sollen. Aber dazu gibt es bislang aus Berlin keinerlei Signale.

(Abb. © nmann77/Fotolia.com) Ein Gebäudeenergiegesetz (GEG) als vereinfachende und komprimierte Zusammenführung der Energieeeinsparverordnung (EnEV) und des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG) wird seit langem gefordert. Anfang 2017 – das war mittlerweile vor rund zweieinhalb Jahren – erschienen dazu zwei Entwürfe, die aber ebenso rasch wieder verschwunden waren. Seitdem ist nicht viel vom GEG zu hören: Man munkelte, dass das GEG Anfang September vom Bundeskabinett verabschiedet werden sollte (danach muss es ja noch durch den Bundesrat), aber passiert ist nichts.
Gleichzeitig drängt die Zeit, denn Deutschland muss noch seine Hausaufgaben machen und bis Ende 2018 – so fordert es die EU-Gebäudeeffizienzrichtlinie EPBD – erklären, welche Energieverbräuche (Bedarfe) ein Niedrigstenergiegebäude maximal haben darf. Diese Definition sollte ein zentraler Baustein des GEG werden.

Sehr lange Verzögerungen bei den letzten EnEV-Verordnungen haben mittlerweile ja Tradition. Und hier knüpft das GEG als Nachfolger offensichtlich direkt an.

Artikelnummer: cci62307

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