Verkaufen Sie verpackte Waren an private Nutzer, dann sollten Sie weiterlesen …
(Abb. © nikbu/stock.adobe.com) Nach dem neuen Verpackungsgesetz (VerpackG), das ab dem 1. Januar 2019 gilt, muss sich jeder Hersteller und Händler, der verpackte Waren an private Endgebraucher verkauft, mit einer Lizenz an einem dualen System beteiligen. Er muss in einem öffentlich einsehbaren Register im Sinne des VerpackG registriert sein. Die Lizenzpflicht gilt schon ab der ersten versendeten Verpackung. Und: Nicht nur Versandverpackungen aus Papier, Pappe oder Kunststoff sind von der Systembeteiligungspflicht betroffen, sondern auch solche aus Glas oder Metall.
Wie hoch der Betrag ist, der an das duale System zu zahlen ist, hängt von den jährlichen Verpackungsmengen und vom verwendeten Verpackungsmaterial ab. Als Faustregel gilt: Je weniger Verpackungen in Umlauf gebracht werden, desto geringer die Gebühr. Verschickt ein Onlinehändler beispielsweise 2.500 Kartons (Größe S) inklusive Packband und Füllmaterial aus Papier, beträgt der Lizenzierungsbetrag nach jetzigem Stand rund 50 €. Umgerechnet sind das 2 Ct. je Paket. Bei Nichtlizensierung drohen nach dem neuen Verpackungsgesetz empfindliche Strafen. Weitere Infos zum Beispiel unter https://verpackungsgesetz-info.de.
Artikelnummer: cci62456
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