Bundesrat hat Gebäudeenergiegesetz (GEG) verabschiedet

Dienstag ist Normentag. Am 3. Juli hat der Bundesrat in seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause die endgültige Fassung des neuen Gebäudeenergiegesetzes (GEG) verabschiedet.

(Abb. © K.C./Fotolia.com) Das GEG heißt offiziell „Gesetz zur Vereinheitlichung des Energieeinsparrechts für Gebäude und zur Änderung weiterer Gesetze“. Es ist eine inhaltliche Zusammenführung der bisherigen Energieeinsparverordnung (EnEV), des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG) und des Energieeinsparungsgesetzes (EnEG). Das Gesetz muss nun noch vom Bundespräsidenten unterzeichnet und im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden. Dann wird das GEG voraussichtlich zum 1. Oktober 2020 in Kraft treten. Wie cci Branchenticker und cci Zeitung bereits mehrfach berichtet haben, wird das GEG im Vergleich zu den bisherigen technischen Regeln und Anforderungen im Bau- und TGA-Bereich nur geringe Änderungen enthalten. Sobald eine Endfassung des GEG veröffentlicht ist (Lesefassung), wird die Redaktion ausführlich berichten.

Auf Seite 2 lesen Mitglieder von cci Wissensportal eine vom Bundesrat veröffentlichte zusammenfassende Information zum neuen GEG (inklusive Link auf den GEG-Vorgang beim Bundesrat).

Artikelnummer: cci88761

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