Das Zertifizierungsprogramm zum „VDI-BTGA-ZVSHK-anerkannten Sachverständigen Trinkwasser-Hygiene (TWH)“ ist gestartet.
Nur der VDI-BTGA-ZVSHK-geprüfte Sachverständige TWH darf das Prüfzeichen „nach VDI-Richtlinie geprüft“ vergeben. (Abb. VDI) Am 1. Januar ist die Richtlinie VDI/BTGA/ZVSHK 6023 Blatt 2 „Hygiene in Trinkwasser-Installationen – Gefährdungsanalyse“ als Weißdruck erschienen. Sie beschreibt die Form und die Inhalte der Gefährdungsanalyse für Trinkwasserinstallationen. Außerdem bietet sie Hilfe zur fachgerechten Durchführung und Dokumentation einer Gefährdungsanalyse.
Zeitgleich ist das Zertifizierungsprogramm für „VDI-BTGA-ZVSHK-anerkannte Sachverständige Trinkwasser-Hygiene (TWH)“* gestartet. Ingenieure, Meister oder staatlich geprüfte Techniker geeigneter Fachrichtungen haben damit die Möglichkeit, ihre Qualifikation im Bereich der Trinkwasserhygiene durch ein VDI-Zertifikat von DIN CERTCO Qualifikation nachzuweisen. Das Zertifizierungsprogramm regelt die Qualifikationsanforderungen sowie die Modalitäten der Prüfung und der Überwachung.
Die Zertifizierung wird durch eine unabhängige Stelle erfolgen. Das Zertifikat bestätigt, dass die Person über die nötige Qualifikation verfügt, eine Gefährdungsanalyse an einer Trinkwasser-Installation durchzuführen. Nur der VDI-BTGA-ZVSHK-geprüfte Sachverständige TWH ist berechtigt, bei bestandener Erstinspektion der Trinkwasser-Installation nach VDI/BTGA/ZVSHK 6023 Blatt 2 das Prüfzeichen „nach VDI-Richtlinie geprüft“ des VDI zu vergeben. Weitere Informationen sind unter www.dincertco.de/6023 zu finden.
Zertifizierungstermine
15. und 16. Februar
24. und 25. Mai
12. und 13. September
28. und 29. November
* Bundesindustrieverband Technische Gebäudeausrüstung (BTGA)
VDI-Gesellschaft Bauen und Gebäudetechnik (VDI-GBG)
Zentralverband Sanitär Heizung Klima (ZVSHK)
Artikelnummer: cci59593
Jede Art der Vervielfältigung, Verbreitung, öffentlichen Zugänglichmachung oder Bearbeitung, auch auszugsweise, ist nur mit gesonderter Genehmigung der cci Dialog GmbH gestattet.