Baukartell: Bundeskartellamt verhängt Bußgeld gegen Caverion

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  • Hintergründe

Wie die Caverion Deutschland GmbH am 12. Juni mitteilte, hat das Unternehmen mit dem Bundeskartellamt in einer seit 2014 laufenden Untersuchung des Bundeskartellamts wegen wettbewerbsbeschränkenden Absprachen von Gebäudeausrüstern eine einvernehmliche Regelung gefunden. Das verhängte Bußgeld kann bis zu 40,8 Mio. € betragen, steht aber noch nicht endgültig fest.

Die Geldbuße soll im Jahr 2018 als Aufwand verbucht und unmittelbar nach Erlass der Entscheidung gezahlt werden. Caverion hat dazu Finanzierungsalternativen vorbereitet. Zudem hat Caverion die EBITDA-Berechnungsgrundsätze mit seinen Kreditgebern bestätigt. Der Ausblick für das laufende Geschäftsjahr bleibt unverändert. Caverion geht davon aus, dass der Umsatz 2018 im Vergleich zum Vorjahr abnehmen wird (2017: 2.275,8 Mio. €) und sich das bereinigte EBITDA 2018 mehr als verdoppeln wird (2017: 25,8 Mio. €).

Werner Kühn „Die Untersuchung ist für uns abgeschlossen und die Unsicherheit in dieser Angelegenheit beendet. Wir haben das Bundeskartellamt von Beginn an und vollumfänglich bei der Ermittlung unterstützt. Wir freuen uns, dass eine Einigung erzielt werden konnte“, so Werner Kühn, Geschäftsführer der Caverion Deutschland GmbH. Caverion hat laut Pressemitteilung „massive Anstrengungen unternommen, Vorfälle wie diese künftig zu vermeiden“. So hat das Unternehmen verbindliche Schulungen zu Verhaltensrichtlinien für alle Mitarbeiter eingeführt und Freigabe- und Kontrollprozesse geschärft. „Verstöße gegen den Verhaltenskodex sind bei Caverion völlig inakzeptabel und dürfen nicht wieder vorkommen“, so Kühn.

Informationen zu den Hintergründen finden Mitglieder von cci Wissensportal auf Seite 2.

Artikelnummer: cci61487

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