Die Schweiz und die EU haben das Abkommen über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen (Mutual Recognition Agreement, MRA) aktualisiert.
(Abb. © Jürgen Fälchle/Fotolia.com) Dadurch kann der Marktzugang in Sektoren, in denen die technischen Vorschriften in der Schweiz und in der Europäischen Union (EU) revidiert wurden, aufrechterhalten werden. Die Änderungen traten am 28. Juli in Kraft.
Der Ausschuss, der für die Umsetzung des zwischen der Schweiz und der EU abgeschlossenen MRA zuständig ist, hat den Anhang 1 des Abkommens in Produktbereichen, in denen die technischen Vorschriften in der Schweiz und in der EU revidiert worden waren, angepasst. Es handelt sich u. a. um die Bereiche Druckgeräte, Funkanlagen und Telekommunikationsendgeräte, Geräte und Schutzsysteme zur Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen, elektrische Geräte und deren elektromagnetische Verträglichkeit, Messgeräte und Aufzüge.
Die Aktualisierung des Abkommens gewährleistet weiterhin die gegenseitige Anerkennung der Konformitätsbewertungen, die von anerkannten Stellen in der anderen Partei durchgeführt werden. Konformitätsbewertungen sind Tests, Inspektionen oder Zertifizierungen, die von akkreditierten (notifizierten) Stellen zur Bestätigung der Konformität der Produkte mit den geltenden Vorschriften durchgeführt werden. So können Hersteller ihre Produkte weiterhin auf der Grundlage nur einer Bewertung (die in der Schweiz oder der EU erfolgte) auch auf dem Gebiet der anderen Vertragspartei vertreiben. Darüber hinaus werden durch die Anpassung des Abkommens auch die Pflichten der Hersteller, Bevollmächtigten und Importeuren in der Schweiz und der EU geklärt, sodass doppelte Pflichten für diese Akteure wegfallen. Zum Beispiel werden Schweizer Exporteure von der Pflicht befreit, die Adresse eines Importeurs in der EU auf der Verpackung der von ihnen exportierten Produkte anzugeben. Diese Vereinfachungen sind dank der im Abkommen vorgesehenen verstärkten Zusammenarbeit zwischen den Marktüberwachungsbehörden der Schweiz und denjenigen der EU möglich geworden.
Das im Rahmen der Bilateralen I abgeschlossene MRA stützt sich auf die Gleichwertigkeit der Vorschriften in der Schweiz und in der EU. Es trägt zum Abbau von Handelshemmnissen bei, indem dank dem MRA doppelte Zertifizierungen sowie die Herstellung unterschiedlicher Produktlinien für den Schweizer und den EU-Markt vermieden werden. Die zwanzig vom Abkommen abgedeckten Produktbereiche stellten 2016 für die Schweiz ein Exportvolumen in die EU von über 74 Mrd. CHF dar und umgekehrt ein Importvolumen aus der EU von über 70 Mrd. CHF.
Artikelnummer: cci55014
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