Das Deutsche Wasserhaushaltsgesetz wird an das EU-Recht angepasst.
(Abb. © Mike Richter/Fotolia.com) Einem entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/6986) stimmten am 13. Januar im Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit Vertreter von CDU/CSU und SPD zu. Der Entwurf sieht vor allem die Eins-zu-eins-Umsetzung der EU-Vorschriften vor: So sollen die Begriffsdefinitionen der Wasserdienstleistung und der Wassernutzung aus der EU-Wasserrahmenrichtlinie im Wasserhaushaltsgesetz verankert werden. Zudem soll eine Regelung zur Deckung der Kosten der Wassernutzung übernommen werden. Demnach gilt künftig vor allem das Verursacherprinzip, wenn es im Rahmen von Wassernutzung „zu Beeinträchtigungen oder Schädigungen der aquatischen Umwelt“ kommt, heißt es in der Begründung. Eine weitere Änderung ist im Abwasserabgabengesetz vorgesehen. Damit soll der Status quo der Festsetzung der Abwasserabgabe beibehalten werden.
Zwischen Deutschland und der EU war es zu Streitigkeiten und ein deswegen angeschobenes Vertragsverletzungsverfahren gekommen. Das Verfahren wurde vom Europäischen Gerichtshof zugunsten der Bundesrepublik entschieden. Der Gesetzentwurf soll nun der Klarstellung dienen.
Kritiker monieren, dass es noch zu viele Ausnahmen von der Kostenbeteiligung gebe. Abgelehnt wurde ein Entschließungsantrag der Grünen-Fraktion mit dem Ziel, Fracking über das Wasserrecht zu untersagen.
Artikelnummer: cci39828
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