Das BAFA hat die Bildungsträgerliste für die „Bundesförderung Aufbauprogramm Wärmepumpe (BAW)“ aktualisiert. Mit der BAW werden Weiterqualifizierungsmaßnahmen rund um die Wärmepumpe gefördert, um mehr qualifizierte Fachkräfte zu schulen.
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), Eschborn, hat auf seiner Webseite eine aktualisierte Bildungsträgerliste für die „Bundesförderung Aufbauprogramm Wärmepumpe (BAW)“ veröffentlicht. Im Rahmen der BAW wird die Teilnahme an Kurzschulungen und fachpraktischen Anleitungen (Coaching) zum Thema Wärmepumpen im Gebäudebestand gefördert. Ziel der geförderten Weiterqualifizierungsmaßnahmen ist es, ausreichend qualifizierte Fachkräfte zu schulen. Auch die Landesinnung Kälte-Klima-Technik Hessen-Thüringen/Baden-Württemberg (LIK) in Maintal ist dabei.
Das „Aufbauprogramm Wärmepumpe“ ist Teil des Klimaschutzgesetz-Sofortprogramms Gebäude vom 13. Juli 2022 und soll zur Klimazielerreichung im Gebäudesektor bis 2030 bei tragen. „Der Wandel im Wärmesektor weg von fossiler Energie ist wesentlich für die Erreichung der Ziele des Klimaschutzgesetzes für den Gebäudesektor. Bei der Umstellung der Heizungssysteme im Gebäudebestand wird auf den vermehrten Einbau von Wärmepumpen gesetzt“, heißt es hierzu auf der Seite des BAFA.
Im Rahmen des Aufbauprogramms sind Qualifizierungsmaßnahmen förderfähig , die bei gelisteten Schulungs- und Coachinganbietern durchgeführt werden. Pro Schulungstag und pro Teilnehmer liegt der maximale Förderbetrag bei 250 €. Die Gesamtförderung ist auf 5.000 € pro Antragsteller begrenzt. Die Antragstellung erfolgt ausschließlich online anhand des elektronischen Antragsformulars, das auf der Webseite des BAFA unter „Antragsformular des Aufbauprogramms für Wärmepumpen“ hinterlegt ist. Antragsberechtigt für Schulungen sind Handwerksunternehmen der Gewerke Sanitär, Heizung, Klima, Elektrotechnik, Schornsteinfeger und Kälte-Klima sowie Planungsunternehmen für technische Gebäudeausrüstung. Hinzu kommen Unternehmen, die Energieberatungen durch Gebäudeenergieberater des Handwerks oder Personen, die auf der Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes gelistet sind, anbieten. Förderfähige Schulungen in Anspruch nehmen, dürfen Meister und Gesellen der oben genannten Gewerke, fachlich ausgebildete Unternehmensangehörige der Planungsbüros sowie unternehmensangehörige Gebäudeenergieberater des Handwerks beziehungsweise auf der Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes gelistete Energieberater.
Die aktualisierte Bildungsträgerliste finden Sie unter „Anhänge“.
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