Asercom-Richtlinie: Komponenten in Anlagen mit brennbaren Kältemitteln

In der Richtlinie erläutert Asercom Anforderungen an Komponenten für Kälteanlagen, die mit brennbaren Kältemitteln betrieben werden. (Abb. © cci Dialog GmbH)

Donnerstag ist Techniktag. Im September 2024 hat der europäische LüKK-Verband Asercom eine überarbeitete Neufassung seiner Richtlinie „Components for Systems Using Flammable Refrigerants“ veröffentlicht. Darin geht es um sicherheitstechnische Anforderungen an mechanische und elektronische Komponenten, die in LüKK-Anlagen mit brennbaren Kältemitteln eingesetzt werden.

Zum Schutz von Personen und der Umgebung vor Explosionen müssen LüKK-Anlagen, die mit brennbaren Kältemitteln betrieben werden, strenge Sicherheitsvorgaben einhalten Um diese Vorgaben zu erfüllen, müssen alle in einem LüKK-Gerät eingesetzten Komponenten für den Betrieb mit brennbaren Substanzen geeignet sein. Dazu hat der europäische LüKK-Verband Asercom, Brüssel, eine aktualisierte Neufassung seiner Richtlinie “Components for Systems Using Flammable Refrigerants“ veröffentlicht. Diese erläutert auf 32 Seiten (englisch) Sicherheitsstandards und -vorgaben für Komponenten einer Kälteanlage wie Ventile, Wärmeübertrager und Verdichter sowie für mechanische, elektronische und elektromechanische Steuerungen und Sensoren. Die einzuhaltenden Standards basieren auf Gesetzen, Verordnungen und technischen Regeln, die in der Richtlinie mit jeweils kurzen Erläuterungen in einer Tabelle aufgeführt sind. In einer weiteren Tabelle stehen für sieben brennbare Kältemittel (zum Beispiel Propan, Butan, R32, R1234yf) deren Entzündungstemperaturen und die maximalen erlaubten Oberflächentemperaturen im Kältekreislauf, die jeweils um 100 K unter den Entzündungstemperaturen liegen.

In den Anhängen der Richtlinie werden Beispiele für betriebssichere Ausführungen verschiedener Kältesysteme mit brennbaren Kältemitteln inklusive der zugehörigen Sensorik (Sensoren für Drücke, Temperaturen, Kältemittelleckagen) erläutert und mit Grafiken dargestellt. Die Beispiele betreffen einen Propan-Wasserkühlsatz, eine Split-/Multisplitklimaanlage, eine eingehauste Kältemaschine, eine Verflüssigereinheit einer Gewerbekälteanlage sowie ein Dachklimagerät.

Zielgruppen der Asercom-Richtlinie sind insbesondere Hersteller von LüKK-Geräten sowie Hersteller der Komponenten, die darin eingesetzt werden. Das Original der Richtlinie findet sich im Anhang. Dort steht auch die vorige Richtlinie aus dem Jahr 2019 in deutscher Sprache zum Download.

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