Wie das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), Berlin, mitteilt, wird die seit August 2020 bestehende Förderrichtlinie „Ausbildungsplätze sichern“ verlängert. Die Förderung richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen mit Auszubildenden. Zusätzlich können Kleinstbetriebe einen „Lockdown-2-Sonderzuschuss“ beantragen.
Diejenigen Betriebe, die ihr Ausbildungsniveau halten, können für Azubis ab dem 1. Juni eine von 2.000 auf 4.000 € erhöhte Ausbildungsprämie beantragen. Werden mehr Auszubildende beschäftigt als bisher, erhöht sich die Prämie von 3.000 auf 6.000 €. Der Kreis der Unternehmen, die diese Förderung in Anspruch nehmen können, umfasst nun auch Betriebe mit bis 499 Mitarbeitern. Außerdem steigen die Zuschüsse zur Vermeidung von Kurzarbeit: Zukünftig wird zusätzlich die Hälfte der Brutto-Vergütung des Ausbilders (maximal 4.000 Euro, zuzüglich 20 % Sozialversicherungspauschale) übernommen. Auch hier folgt eine Erweiterung der Unternehmensgröße auf kleine und mittlere Unternehmen mit bis zu 499 Mitarbeitern (bislang bis zu 249 Mitarbeiter). Anträge zu den Ausbildungsprämien können bei der Bundesagentur für Arbeit gestellt werden.
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