Das BAFA hat die Bildungsträgerliste für die „Bundesförderung Aufbauprogramm Wärmepumpe (BAW)“ aktualisiert. Die Antragstellung war bis zum 30. September möglich – genehmigte Schulungsmaßnahmen dürfen aber noch bis Oktober 2026 laufen. Mit der BAW werden Weiterqualifizierungsmaßnahmen rund um die Wärmepumpe gefördert, um mehr Fachkräfte durch Schulung zu qualifizieren.
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), Eschborn, hat die Bildungsträgerliste für die „Bundesförderung Aufbauprogramm Wärmepumpe (BAW)“ auf seiner Website aktualisiert. Im Rahmen der BAW wird die Teilnahme an Kurzschulungen und fachpraktischen Anleitungen (Coaching) zu Planung, Installation und Inbetriebnahme von Wärmepumpen im Gebäudebestand gefördert. Nicht gefördert werden Investitionen in Wärmepumpen selbst, sondern ausschließlich Schulungs- und Coachingmaßnahmen für Fachunternehmen. Ziel der geförderten Weiterqualifizierungsmaßnahmen ist es, die Zahl der qualifizierten Fachkräfte weiter zu erhöhen.
Die Antragstellung für die Förderung war bis zum 30. September möglich. Allerdings dürfen Schulungsmaßnahmen, wenn der Bewilligungsbescheid vorliegt, auch darüber hinaus noch bis Oktober 2026 durchgeführt werden. Gefördert werden bis zu 90 % der förderfähigen Kosten, maximal 5.000 € pro Antragsteller. Für Schulungen gilt eine Förder-Obergrenze von 250 € pro Teilnehmer und Tag, für Coachings von beträgt diese 500 €.
Das „Aufbauprogramm Wärmepumpe“ ist Teil des Klimaschutzgesetz-Sofortprogramms Gebäude vom 13. Juli 2022 und soll zur Klimazielerreichung im Gebäudesektor bis 2030 bei tragen. „Der Wandel im Wärmesektor weg von fossiler Energie ist wesentlich für die Erreichung der Ziele des Klimaschutzgesetzes für den Gebäudesektor. Bei der Umstellung der Heizungssysteme im Gebäudebestand wird auf den vermehrten Einbau von Wärmepumpen gesetzt“, heißt es hierzu auf der Seite des BAFA.
Die aktualisierte Bildungsträgerliste finden Sie unter „Anhänge“.
cci306618
Anhänge
Jede Art der Vervielfältigung, Verbreitung, öffentlichen Zugänglichmachung oder Bearbeitung, auch auszugsweise, ist nur mit gesonderter Genehmigung der cci Dialog GmbH gestattet.








