
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) verschärft die Anforderungen an den Schallleistungspegel von Luft/Wasser- und Luft/Luft-Wärmepumpen. Ab dem 1. Januar 2026 müssen die Geräte deutlich leisere Grenzwerte einhalten, um weiterhin förderfähig zu sein. Dies soll zur Reduzierung der Lärmbelastung in Wohngebieten beitragen.
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) passt ihre technischen Förderkriterien für außenliegende Luft/Wasser- und Luft/Luft-Wärmepumpen an. Ab dem 1. Januar 2026 müssen die Geräte eine Geräuschemission aufweisen, die 10 dB(A) unter dem gesetzlichen Grenzwert liegt, um eine Förderung zu erhalten. Ziel der Anpassung ist es, die Lärmbelastung in Wohngebieten weiter zu reduzieren.
Bislang galt eine Förderfähigkeit bei Wärmepumpen, wenn die Schallemissionen der Geräte mindestens 5 dB(A) niedriger waren als die Geräuschemissionsgrenzwerte für Wärmepumpen in der Europäischen Durchführungsverordnung Nr. 813/2013 (Ökodesign-Verordnung). Künftig werden die zulässigen Schallleistungspegel abhängig von der Wärmenennleistung der Wärmepumpe differenziert festgelegt.
Ein ausführlicher Fachbeitrag „Grundlagen zur Schallausbreitung bei Luft/Wasser-Wärmepumpen“ steht in cci Wissensportal unter der Artikelnummer cci277570.
Für Wärmepumpen, die die neuen Anforderungen noch nicht erfüllen, besteht eine Übergangsfrist: Förderanträge können bis 31. Dezember 2025 weiterhin nach den bisherigen Kriterien bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), Frankfurt, eingereicht werden. Die vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), Eschborn, herausgegebene Liste förderfähiger Wärmepumpen (siehe BAFA-Website) befindet sich aktuell in Überarbeitung, weshalb die veröffentlichten Angaben als vorläufig gelten. Zudem hat das BAFA im November den Prozess zur Listung von förderfähigen Wärmeerzeugern auf ein neues Online-Portal umgestellt (siehe cci305284). Das „Wärmeerzeuger-Portal (WEP)“ ermöglicht Herstellern die Verwaltung ihrer Geräte und soll Antragstellern mehr Übersicht und Datenzugang bieten.
Hinsichtlich Kältemittel empfiehlt die BEG grundsätzlich die Installation von Wärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln und gewährt für solche Wärmepumpen eine Bonusförderung von 5 %. Ab dem 1. Januar 2028 sollen zudem ausschließlich Wärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln förderfähig sein.
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