
Die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Chemikaliensicherheit (BLAC) hat die Forderung von BIV, BFS und VDKF nach klaren Vorgaben zur Kursdauer von Zertifizierungs-Schulungen zurückgewiesen. Trotz Kritik an Schnellkursen sieht sie keinen Handlungsbedarf, da die Durchführungsverordnung lediglich Prüfungsinhalte, nicht aber die Kursdauer regelt.
Zertifizierungs-Schnellkurse stehen weiterhin in der Kritik. In den Kursen können die nach F-Gase-Verordnung beziehungsweise Chemikalien-Klimaschutzverordnung geforderten Personen-Zertifikate für den Umgang mit Kältemitteln bereits im Schnellverfahren erlangt werden. Normalerweise bedarf es dafür eine mehrwöchige Schulung an einer Fachschule. Dies hatten im Mai der Bundesinnungsverband des Deutschen Kälteanlagenbauerhandwerks (BIV), Bonn, die Bundesfachschule Kälte-Klima-Technik (BFS), Maintal, und der Verband Deutscher Kälte-Klima-Fachbetriebe (VDKF), Bonn, in einer gemeinsamen Stellungnahme kritisiert (siehe cci298018). BIV, BFS und VDKF hatten sich unter anderem an die Mitglieder der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Chemikaliensicherheit (BLAC) in Hannover gewandt, die das Anliegen inzwischen diskutiert hat. Das Ergebnis: In der Durchführungsverordnung (DVO 2024/2215), die die Zertifizierungen regelt, sind lediglich Prüfungsinhalte festgelegt, nicht aber Vorgaben zur Schulungsdauer. Daher könne die Schulung selbst auch nicht Gegenstand der Anerkennung einer zertifizierenden Stelle durch die zuständigen Behörden sein. Sprich: Aus Sicht der BLAC gibt es keinen Handlungsbedarf.
Der VDKF schreibt hierzu in der aktuellen Ausgabe (34/2025) seiner Mitgliederinformation „Politikum“: „Wir bedauern verständlicherweise das Ergebnis der BLAC und können die Entscheidung zwar aus formal-juristischer, jedoch nicht aus inhaltlicher Sicht nachvollziehen.“ Denn obwohl die DVO nur Anforderungen an die Prüfungen enthält, hätte die BLAC nach Ansicht des VDKF eine Empfehlung an die Landesbehörden aussprechen können. Diese hätten sich – wie vorgeschlagen – an einer Studie des Heinz-Piest-Instituts orientieren können, die Empfehlungen zur Mindestdauer von Schulungen enthält (den HPI-Bericht Sachkundeanforderungen finden Sie in der Meldung cci298018 unter Anhänge).
Damit bleibt es vorerst beim Status quo: Es gibt Zertifikatsinhaber, die vor ihrer Prüfung sechs Wochen intensiv geschult wurden, und solche mit nur wenigen Tagen Schulung – davon die Hälfte im Online-Selbstkurs. Der Branchenverband zieht in diesem Zusammenhang einen Vergleich mit der Erlangung eines Führerscheins heran: „Dort wird auch aus gutem Grund eine Mindestzahl an Fahrstunden vorgeschrieben, weil es eben nicht genügt, nur die Mindestanforderungen an die Führerscheinprüfung vorzugeben, wenn man als Gesetzgeber möchte, dass ein Autofahrer weiß, was und wie er zu agieren hat.“ Hoffnung besteht nun laut VDKF darin, dass die laufende Überarbeitung der Chemikalien-Klimaschutzverordnung diesen Punkt aufgreift. Eine entsprechende Forderung wurde von den Verbänden in ihrer Stellungnahme eingebracht (siehe cci303031).
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