Brandschutz und Entrauchung: „Planer und Betreiber haften“

Rund 60 Teilnehmer zählte das Brandschutz-Symposium 2025. (Abb. © VDMA)

In einem Symposium hat der VDMA Fachverband Allgemeine Lufttechnik vergangene Woche neue Erkenntnisse zur Sicherung von Gebäuden im Brandfall vorgestellt. Dabei im Fokus: Das neue VDMA-Grundlagenpapier „Entrauchung und Rauchfreihaltung“, denn seit der Änderung des Produkthaftungsrechts Ende 2024 haften nicht nur die Ausführenden, sondern auch Planer und Betreiber.

Mehr als 60 Teilnehmer sind am 6. Mai zum diesjährigen Symposium „Brandschutz und Entrauchung“ des VDMA-Fachverbands Allgemeine Lufttechnik (ALT) nach Frankfurt am Main gekommen. In zehn Vorträgen ging es beispielsweise um die Rauchfreihaltung von Flucht- und Rettungswegen, die Rauchableitung aus Aufzugsschächten (siehe cci285157) sowie um Funktionsprüfungspflichten und sicherheitsrelevante Steuerungen.

Im Fokus stand die Präsentation der zweiten Auflage des VDMA-Grundlagenpapiers „Brandschutz und Entrauchung“, das vorbeugende Brandschutzmaßnahmen detailliert darstellt und essenzielle Kenntnisse für die Planung einer Entrauchungsanlage liefert. „Eine sorgfältige Planung von Entrauchungsanlagen ist heute wichtiger denn je“, sagte Udo Jung auf dem Symposium. „Denn seit der Änderung des Haftungsrechts haften nicht nur die Ausführenden, sondern auch Planer und Betreiber“, so das Vorstandsmitglied des Fachverbands Allgemeine Lufttechnik und Vorstand der Trox SE, Neukirchen-Vluyn, weiter.

Die neue EU-Produkthaftungsrichtlinie 2024/2853 ist am 8. Dezember 2024 in Kraft getreten. Sie ersetzt die bisherige Richtlinie 85/374/EWG aus dem Jahr 1985 und muss bis 9. Dezember 2026 in nationales Recht umgesetzt werden. Davon betroffen sind unter anderem

  • Erweiterter Kreis der Haftungssubjekte: Neben Herstellern können auch Importeure, Bevollmächtigte, Fulfillment-Dienstleister und Online-Plattformen haftbar sein.
  • Haftung für veränderte Produkte: Unternehmen, die Produkte wesentlich verändern und erneut auf den Markt bringen, können haftbar gemacht werden.
  • Verlängerte Verjährungsfristen: In bestimmten Fällen kann die Haftung bis zu 25 Jahre nach Inverkehrbringen des Produkts bestehen.

Der Fachverband ALT hat daher das Grundlagenpapier Entrauchung und Rauchfreihaltung als technisch fundierte Basis für die Planung und Umsetzung von Entrauchungsanlagen erarbeitet (ausführliche Zusammenfassung siehe cci291736). „Insbesondere wenn die bauordnungsrechtlich formulierten Vorgaben in Bezug auf die Planung und Ausführung einer baulichen Anlage nicht eingehalten werden – etwa wegen der Überschreitung der Rettungsweglängen – kann die schutzzielorientierte Auslegung einer Entrauchungsanlage eine Kompensation darstellen. Diese Auslegung ist dann entscheidend für die Sicherheit und schnelle Rauchableitung in Gebäuden“, erklärte Prof. Thomas Winkler von der Technischen Hochschule Mittelhessen, der einer der Autor des neuen Grundlagenpapiers ist.

cci297000

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