BTGA zum Koalitionsvertrag: „Energieeffizienz muss integraler Bestandteil des GEG bleiben“

Frank Ernst, Geschäftsführer der TGA-Repräsentanz Berlin (Abb. © Kristian Barthen)

Der Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD ist da. Der BTGA hat diesen am 10. April in einer Pressemitteilung kommentiert und bewertet: Der Vertrag sei eine solide Grundlage der bevorstehenden politischen Maßnahmen im Gebäudesektor. Besonders begrüßt wird vom Verband, dass das GEG laut Koalitionsvertrag „technologieoffener, flexibler und einfacher“ gestaltet werden soll.

Der Bundesindustrieverband Technische Gebäudeausrüstung (BTGA), Bonn, hat positiv auf den unterzeichneten Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD reagiert. „Wir unterstützen die Idee, das Gebäudeenergiegesetz weiterzuentwickeln und dabei Technologien, die zur CO2-Vermeidung beitragen, in den Fokus zu rücken“, sagte Frank Ernst, Hauptgeschäftsführer des BTGA. „Eine technologieoffene Herangehensweise eröffnet Chancen für Innovation und ermöglicht es, verschiedene Wege zu verfolgen, um die Klimaschutz- und Energieeinsparziele zu erreichen. Flexibilität und Einfachheit im GEG sind dabei entscheidend, um die Umsetzung in der Praxis zu erleichtern und Unternehmen bei der Planung und Realisierung von Gebäudetechnologien zu unterstützen.“
Gleichzeitig warnt der BTGA davor, die Energieeffizienz im Kontext der CO2-Vermeidung außer Acht zu lassen: „Es ist von großer Bedeutung, dass bei der geplanten Weiterentwicklung des Gebäudeenergiegesetzes die Energieeffizienz als integraler Bestandteil einer nachhaltigen Gebäudetechnik weiterhin berücksichtigt wird“, betonte Ernst. „Ein umfassender Ansatz, der sowohl CO2-Vermeidung als auch Energieeffizienz umfasst, ist der Schlüssel zu einem zukunftsfähigen und nachhaltigen Gebäudesektor. Die hierfür notwendigen Technologien stehen zur Verfügung. Es kann sofort losgelegt werden. Wir schauen positiv nach vorne und werden mit der versprochenen Technologieoffenheit und Entbürokratisierung Deutschlands Wärmewende erfolgreich vorantreiben.“

Der Koalitionsvertrag ist unter „Anhänge“ zu finden.

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