Bundesrat stimmt Trinkwasserverordnung-Novelle zu

Bundesrat fordert Verbot bleihaltiger Trinkwasserleitungen und Absenkung des Grenzwerts für Chrom.

(Abb. © Mike Richter/Fotolia.com) Der Bundesrat stimmte der Novelle der Trinkwasserverordnung am 15. Dezember 2017 mit einigen redaktionellen und präzisierenden Änderungen zu. Sie kann damit im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden und am Tag nach der Verkündung in Kraft treten.
Mit der Verordnung setzt die Bundesregierung europäische Vorgaben zu Qualitätskontrollen und Analyseverfahren für Trinkwasser in deutsches Recht um. Verfahren und Häufigkeit von Probenentnahmen bei Wasserversorgungsunternehmen werden neu geregelt, ebenso die hygienerechtlichen Grundlagen für die Verwendung von Wasser in Lebensmittelzubereitungen. Die Novelle enthält Verbesserungen beim Verbraucherschutz zum Beispiel durch schärfere Meldepflichten bei Legionellenbefund, erweitert Verbraucherinformationsrechte zu Untersuchungsergebnissen und reduziert Verwaltungsaufwände. So werden unter anderem Inhaber von Hausbrunnen bei der Untersuchung des Trinkwassers für den Eigengebrauch entlastet.

In einer am 15. Dezember gefassten Entschließung fordert der Bundesrat die Bundesregierung dazu auf, dass Bleileitungen baldmöglichst stillgelegt werden. Erforderlich sei eine klare Verbotsregelung zu einem bestimmten Stichtag. Die Länder bitten zudem um Prüfung, ob der Austausch alter Leitungen mit Fördermitteln des Bundes unterstützt werden kann. Blei im Trinkwasser berge gesundheitliche Gefahren – insbesondere für Ungeborene, Säuglinge und Kleinkinder, heißt es als Begründung. Trotz der aktuell geltenden niedrigen Grenzwerte für Blei stellten die Gesundheitsämter fest, dass es immer noch eine relevante Anzahl an Bleileitungen in Trinkwasser-Installationen und Hausanschlüssen gebe. Entsprechend zeigten Untersuchungen erhöhte Konzentrationen von Blei im Trinkwasser; die Gesundheitsämter erreichten zahlreiche Verbraucherbeschwerden.
Der Bundesrat bittet zudem um Prüfung, ob bei der nächsten Verordnungsnovelle der Grenzwert für Chrom im Trinkwasser abgesenkt werden kann, um die Bevölkerung vor dessen krebserregender Wirkung zu schützen.

Artikelnummer: cci55504

Schreibe einen Kommentar

E-Paper