Bundesstelle für Energieeffizienz schaltet Plattform für Abwärme frei

(Abb. © BAFA)
Die Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE) ist zentrale Ansprechpartnerin bei allen fachlichen Fragen zur Plattform für Abwärme. (Abb. © BAFA)

Seit 15. April ist auf der neuen Plattform für Abwärme der Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE) die Registrierung und Dateneintragung möglich. Die Plattform soll eine Übersicht zu gewerblichen Abwärmepotenzialen in Deutschland schaffen und den Informationsaustausch zwischen regionalen Wärmeproduzenten und -abnehmern fördern. Die Frist für die erstmalige Datenmeldung wurde verlängert.

Das am 18. November 2023 in Kraft getretene Energieeffizienzgesetz (EnEfG) sieht nach § 17 auch den Aufbau einer Plattform für Abwärme vor. Sie soll erstmals eine Übersicht zu gewerblichen Abwärmepotenzialen in Deutschland ermöglichen, mit dem Ziel, die Abwärme nutzbar zu machen und damit die Energieeffizienz zu steigern. Dafür werden Daten über Abwärme von Unternehmen mit einem Gesamtendenergieverbrauch von mehr als 2,5 GWh pro Jahr auf einer öffentlichen Plattform bereitgestellt und für potenzielle Abnehmer von Abwärme vor Ort sichtbar gemacht. Die Daten sollen Interessenten wie Fernwärmeversorger oder Unternehmen mit Wärmebedarf dabei unterstützen, eine erste Einschätzung zu vorhandenen Abwärmepotenzialen zu erhalten und den Informationsaustausch anzuregen. Der Kontakt zwischen potenziellen Wärmelieferanten und -versorgern soll über die Plattform erleichtert werden. Darüber hinaus dient die neue Plattform als Datenquelle für die Erfüllung von staatlichen Monitoring- und Berichtspflichten auf Bundes- und europäischer Ebene. Nicht zuletzt können die bereitgestellten Daten Kommunen bei der kommunalen Wärmeplanung unterstützen.

Um den Unternehmen beim Zusammenstellen ihrer Daten mehr Zeit einzuräumen, muss die erstmalige Meldung im Portal erst zum 1. Januar 2025 erfolgen. Auf der BfEE-Website heißt es hierzu: „Um im Einzelfall unverhältnismäßige Belastungen der betroffenen Unternehmen, aufgrund des kurzen Zeitraums zwischen Inkrafttreten des EnEfG und Ablauf der Frist zur Übermittlung der Daten zu vermeiden, sowie im Hinblick auf Verzögerungen bei der technischen Umsetzung der Plattform für Abwärme, setzt das fachlich zuständige Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz die Frist zur Übermittlung von Informationen zum 1. Januar 2024 (…) sowie die entsprechende Bußgeldbewehrung (…) für zwölf Monate aus (…).“

Verantwortlich für Aufbau und Betrieb der Plattform ist die Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE) im Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Zu den konkreten Auskunfts- und Informationspflichten der betreffenden Unternehmen hat die BfEE ein Merkblatt bereitgestellt. Dieses steht im Anhang zum Download bereit. Der Zugang zum Portal erfolgt hier.

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