BWP fordert stabile Finanzierung der Heizungsförderung

BWP-Geschäftsführer Dr. Martin Sabel: „Die Koalition muss 2025 von einer weiter ansteigenden Nachfrage nach der Heizungsförderung ausgehen.“ (Abb. © BWP)

Kurz vor der Sommerpause haben sich die Ampelparteien vergangene Woche auf einen Entwurf für den Bundeshaushalt 2025 geeinigt. Teil der Einigung ist die Aussage, dass die Finanzierung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) und die Förderung für Wärmepumpen fortgesetzt wird. Der Bundesverband Wärmepumpe (BWP), Berlin, fordert nun weitere Klarstellungen im Gesetzentwurf.

Bundeskanzler Olaf Scholz, Wirtschaftsminister Robert Habeck und Finanzminister Christian Lindner haben am 5. Juli den Entwurf zum Bundeshaushalt 2025 und die Wachstumsinitiative vorgestellt. Für den nötigen Kabinettsbeschluss ist der 17. Juli im Gespräch, ab Mitte September könnte sich dann der Bundestag mit dem Haushaltsentwurf befassen, um ihn im November oder Dezember zu beschließen. BWP-Geschäftsführer Dr. Martin Sabel fordert bis dahin weitere Klarstellungen im Gesetzentwurf und in den parlamentarischen Beratungen: „Die Koalition hat im letzten Jahr zentrale Weichenstellungen für den Wärmemarkt gesetzt, jetzt muss sie Konstanz beweisen. Tatsächlich ist die Heizungsförderung durch Zuschüsse bis 70 % so gut aufgestellt wie nie zuvor. In der Folge steigen die Antragszahlen bereits und das ist auch gut so, denn Investitionen in erneuerbare Heizungen verhindern deutlich höhere Kosten durch die Folgen unterlassenen Klimaschutzes“, betont Sabel und ergänzt: „Die Koalition kann und muss daher für 2025 von einer weiter ansteigenden Nachfrage nach der Heizungsförderung ausgehen.“

Zum Nachtragshaushalt heißt es in dem Beschlusspapier: „Im Klima- und Transformationsfonds (KTF) werden die wichtigen Fördermittel für die Dekarbonisierung von Unternehmen und Privathaushalten gesichert. Mit einem Nachtragshaushalt 2024 decken wir zusätzliche neu entstandene Bedarfe ab.“ Der BWP macht sich dafür stark, dass das Budget der BEG für das kommende Jahr auf dem Niveau von 2024 beibehalten wird. Im November vergangenen Jahres hatte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe den zweiten Nachtragshaushalt für verfassungswidrig erklärt – mit direkten Auswirkungen auf den KTF, der zur Finanzierung der Energiewende und des Klimaschutzes errichtet wurde (siehe cci261164). Auch die BEG-Finanzierung war zum damaligen Zeitpunkt nicht mehr sichergestellt.

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