Die Dichtheit von Kälteanlagen ist eines ihrer wesentlichen Qualitätsmerkmale. Aus technischen, ökonomischen, ökologischen und juristischen Gründen darf das Kältemittel aus den Anlagen nicht entweichen. Die beiden letztgenannten Gründe betreffen hauptsächlich Kältemittel mit chlorierten und fluorierten Treibhausgasen. Um den Anforderungen gerecht zu werden, müssen beispielsweise Kälteanlagen, die bestimmte treibhausfördernde Fluorkohlenwasserstoffe (FKW) und eine Füllmenge über 3 kg enthalten, gemäß der F-Gase-Verordnung (EG 842/2006) abhängig von der Füllmenge mindestens jährlich auf Dichtheit überprüft werden. Mit der Pflicht der mindestens jährlichen Prüfung wird erreicht, dass Leckagen bereits im frühen Stadium ihrer Entstehung erkannt… mehr
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Turnstile. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Facebook. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Instagram. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von X. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.