Das Kleingedruckte in der F-Gase-Verordnung

Das beschäftigt unsere Leser. Zu Branchentickermeldungen und Artikeln in cci Wissensportal der vergangenen Tage erreichten uns Kommentare von Lesern, die wir im Folgenden auszugsweise wiedergeben.

(Abb. © Bilderjet medi@-Fotolia.com) Das Kleingedruckte in der F-Gase-Verordnung
Bei einer Veranstaltung von cci Schulung gab es eine Frage zu einem Spezialthema der F-Gase-Verordnung, die cci Branchenticker aufgreift: Gilt die Aussage, dass Mono-Splitklimageräte, die mehr als 3 kg fluorierte Treibhausgase mit einem GWP-Wert von 750 oder mehr enthalten, ab 2025 nicht mehr in Betrieb genommen werden dürfen. Obwohl in der Verordnung an vielen Stellen Klimageräte und Wärmepumpen stets gleichgestellt sind. Gilt demnach die Passage, dass ab 2025 Kältemittel mit GWP-Werten über 750 nicht mehr in Mono-Splitklimageräten (> 3 kg Füllmenge) eingesetzt werden dürfen, auch für Wärmepumpen?
Rainer Jacobs verweist in seiner Antwort auf „Artikel 2 Begriffsbestimmungen der F-Gase-VO, dort wird geregelt, was man unter „Mono-Splitklimageräte“ versteht …“
Roland Becker verweist auf die Unterschiede zwischen „Verbote des Inverkehrbringens, nicht der „Inbetriebnahme“.“

Schwimmhallen und ErP
„Offiziell ist es noch nicht, es deutet aber alles darauf hin, dass künftig auch Schwimmhallengeräte unter die Richtlinie 2009/125/EG (ErP-Richtlinie, Ökodesign-Richtlinie) fallen“ meldete cci Branchenticker. Peter Salzwedel kommentiert:
„Weshalb Schwimmbadanlagen … aus der Sicht der EVIA nicht unter die Ökodesign-Richtlinie fallen sollen, ist mir sowieso nicht klar. In der EU 1253/2014 heißt es:
„1. „Lüftungsanlage“ (LA) eine elektrisch betriebene Vorrichtung, die … in einem Gebäude oder Gebäudeteil verbrauchte Luft durch frische Außenluft ersetzen soll; […]“
Ein nutzungsbedingter Prozess verbraucht auch Luft (Schwimmbad: verbrauchte Luft = feuchte Luft), also fällt diese Anlage unter die Vorgaben der EU 1253/2014.“

Todessauna-Bahnhof
Redakteur Rolf Grupp beschäftigte sich in seinem „Wüsten“ polemisch mit Plänen zur Neugestaltung des Münchner Hauptbahnhofs. Stephan Förster kennt die Ursache des Übels: „Das Problem liegt darin, dass wir keine Architekten und keine Baumeister mehr haben, sondern nur noch Dipl.-Ing. Architektur, also PC-Linien-Jongleure.“

Den vollständigen Wortlaut der Kommentare finden Sie jeweils bei den genannten Artikeln.
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Artikelnummer: cci43352

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