Deutschland: Energieeinsparziele nicht erreicht

EU-Kommission droht mit Klage wegen Umsetzung der Energieeffizienzrichtlinie.

(Abb. © Dreaming Andy/Fotolia.com) Die Europäische Kommission hat am 18. Juni Deutschland aufgefordert, für die vollständige Umsetzung der Energieeffizienzrichtlinie zu sorgen. Deutschland hat nun zwei Monate Zeit, um dieser Pflicht nachzukommen. Danach kann die EU-Kommission beschließen, Deutschland vor dem Gerichtshof der EU zu verklagen und die Verhängung eines Zwangsgelds zu beantragen.

Nach der Energieeffizienzrichtlinie müssen die EU-Mitgliedstaaten zwischen dem 1. Januar 2014 und dem 31. Dezember 2020 bestimmte Energieeinsparziele erreichen, und zwar entweder durch Energieeffizienzverpflichtungssysteme oder durch andere zielgerichtete politische Maßnahmen im Haushalts-, Gebäude-, Industrie- und Verkehrssektor. Im Rahmen der Energieeffizienzverpflichtungssysteme müssen Unternehmen Energiesparmaßnahmen auf Ebene der Endkunden einführen, beispielsweise Beratung über bessere Isolierung oder Darlehen für den Austausch alter, schlecht isolierender Fenster. Die Frist für die Umsetzung der Verpflichtungen dieser Richtlinie durch die Mitgliedstaaten endete am 5. Juni 2014.

Alle 27 EU-Mitgliedstaaten (außer Malta) haben ein förmliches Aufforderungsschreiben erhalten, weil sie die Richtlinie nicht fristgemäß umgesetzt haben. Bislang hat die EU-Kommission acht mit Gründen versehene Stellungnahmen an die Mitgliedstaaten verschickt, in denen die vollständige Umsetzung noch immer nicht abgeschlossen ist (Österreich, Portugal, Bulgarien, Kroatien, Irland, Rumänien, Lettland und Deutschland). Mit ihrer Klage gegen Griechenland beantragt die Kommission die Verhängung eines Zwangsgelds in Höhe von 29.145,60 € pro Tag. Falls die Umsetzung unvollständig bleibt und der Gerichtshof die Ansicht der Kommission bestätigt, müsste das tägliche Zwangsgeld ab einem vom Gericht festgelegten Datum bis zum vollständigen Abschluss der Umsetzung gezahlt werden.

Artikelnummer: cci34984

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