Dichtheitskontrollen bei HFO-Gemischen: Gerichte werden wohl entscheiden müssen

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Absurd finden VDKF und LIK, dass Dichtheitskontrollen bei HFO-Gemischen nicht klar in der Novelle der F-Gase-Verordnung geregelt sind. (Abb. © MQ-Illustrations/stock.adobe.com)

Bereits ab 1 kg Füllmenge sind ab Inkrafttreten der neuen F-Gase-Verordnung Dichtheitskontrollen an Anlagen mit HFO-Kältemitteln erforderlich. Das ist neu, aber unstrittig. Strittig ist jedoch, wie künftig bei Kältemittelgemischen aus HFKW und HFO vorzugehen ist. Gegenüber dem VDKF hat ein Vertreter der EU-Kommission durchblicken lassen, dass darüber wohl ein Gericht entscheiden müsse.

In Ausgabe 2/2024 ihrer wöchentlichen Mitgliederinformation „Politikum“ weisen der Verband Deutscher Kälte-Klima-Fachbetriebe (VDKF), Bonn, und die Landesinnung Kälte-Klima-Technik Hessen-Thüringen/Baden-Württemberg (LIK) darauf hin, dass in der neuen F-Gase-Verordnung auch Vorgaben für die Häufigkeit von Dichtheitskontrollen an Anlagen mit HFO-Kältemitteln vorgesehen sind. Bereits ab 1 kg Füllmenge werden diese künftig erforderlich. Bislang sind Dichtheitskontrollen nur für HFKW-Kältemittel und deren Gemische vorgeschrieben, wobei die Häufigkeit von der Kältemittel-Füllmenge (ab 5 t CO2-Äquivalent) abhängt.
Nach Lesart des VDKF und der LIK bleibt es mit der F-Gase-Novelle bei der bisherigen Bewertung. Das hieße, Dichtheitskontrollen für Anlagen mit Kältemittelgemischen wären weiterhin nach den Vorgaben für HFKW-Kältemittel erforderlich – unabhängig davon, wie hoch der HFO-Anteil des Gemischs ist. Von der neuen Regelung wären also nur Anlagen betroffen, in denen ausschließlich HFO-Kältemittel verwendet werden, zum Beispiel Wasserkühlsätze mit R1234ze.
Anders habe derweil ein nicht namentlich genannter Vertreter der EU-Kommission die Verordnung gegenüber dem VDKF ausgelegt. Demnach müssten bei einem Gemisch aus HFKW- und HFO-Kältemittel die Bestandteile getrennt voneinander bewertet werden. Egal, ob die 5 t CO2-Äquivalent HFKW oder die 1 kg HFO überschritten werden, wären Dichtheitskontrollen erforderlich.
Welche Auffassung korrekt ist, wird wohl ein Gericht entscheiden müssen. Darauf hat der EU-Vertreter hingewiesen, teilen VDKF und LIK mit. „Aus unserer Sicht eine absurde Situation, dass dies in der F-Gase-Verordnung nicht von Anfang an klar formuliert wird, und dass erst ein Gericht entscheiden soll, welche Absichten EU-Rat und -Parlament mit einzelnen Passagen der F-Gase-Verordnung eigentlich verfolgen“, heißt es dazu in „Politikum“.

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