
Die neue Chemikalien-Klimaschutzverordnung, ein neuer Vertriebsleiter bei BerlinerLuft.Technik, das neue F&E-Zentrum von Daikin Europe, PFAS-Kältemittel, die wirtschaftliche Lage der Gebäudetechnik sowie der Kommentar von Florian Fischer zu einer Pflicht zur aktiven Raumkühlung von Arbeitplätzen: Meldung verpasst? Kein Problem – hier noch einmal die wichtigsten Meldungen von cci Branchenticker der vergangenen Woche.
Zur Neufassung der Chemikalien-Klimaschutzverordnung haben sechs LüKK-Organisationen am 22. August eine gemeinsame Stellungnahme veröffentlicht. Darin empfehlen sie auf Basis des Entwurfs zur Verordnung Änderungen und Konkretisierungen insbesondere zu Sachkundebescheinigungen, Zertifikaten und zu Auffrischungskursen für Tätigkeiten an Kälte-/Klimaanlagen und Wärmepumpen.
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Michael Kerschbaum ist seit 1. Juli neuer Vertriebsleiter im Bereich Komponenten und Prozesslufttechnik bei der BerlinerLuft.Technik GmbH, Berlin. Der 48-Jährige bringt 25 Jahre Erfahrung im Vertrieb und 15 Jahre Erfahrung in der TGA-Branche mit und will diese nun für die BerlinerLuft. Technik nutzen.
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Im August hat Daikin Europe ein neues EMEA-Forschungs- und Entwicklungszentrum eröffnet: Es ist das zweitgrößte F&E-Zentrum von Daikin weltweit. Die Forschungs- und Entwicklungs-Teams von Daikin aus Gent und Ostende arbeiten dort unter einem Dach. Das Zentrum soll laut Daikin die unternehmenseigene globale Forschungs- und Entwicklungszentrale für Wärmepumpen werden.
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Die Überarbeitung des sogenannten Hintergrunddokuments im Rahmen des PFAS-Beschränkungsverfahrens ist abgeschlossen. Am 20. August hat die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) dieses auf ihrer Website veröffentlicht. Darin enthalten sind auch Ausnahmen vom geplanten Komplettverbot für zur Gruppe der PFAS zählende Kältemittel.
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Die Gebäudetechnikbranche bietet zentrale Lösungen für die Energiewende – doch ihr Umsatz ist 2024 um 4 % auf 20,9 Mrd. €. geschrumpft. Das VDMA-Forum Gebäudetechnik beklagt angesichts dieses Rückgangs, dass es nicht an innovativer Technik mangele, sondern an politischer Verlässlichkeit. Es brauche einen klaren politischen Kurs ohne Stop-and-Go.
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Über unerträgliche Hitze am Arbeitsplatz hat sich Florian Fischer in einem Kommentar ausgelassen, der sich auf die Vorgaben der Arbeitsstättenregel ASR A3.5 bezieht. Diese erlauben es, dass Beschäftigte in Nichtwohngebäuden bis zu 35 °C Raumtemperatur aushalten müssen – und das, ohne dass eine Pflicht zur aktiven Kühlung besteht – die Fischer schließlich fordert.
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