Drei Neue im Expertenrat für Klimafragen

Bundesumweltminister Carsten Schneider: „Der Expertenrat ist als unabhängiges wissenschaftliches Beratungsgremium der Bundesregierung etabliert und gibt mit Gutachten und Stellungnahmen zahlreiche Impulse für die Weiterentwicklung der nationalen Klimapolitik.“ (Abb. © BMUKN/Sascha Hilgers)

Heute (1. September) beginnt die zweite Amtsperiode des Expertenrats für Klimafragen. Neu dabei sind drei Experten vom Fraunhofer IEG und den Münchner Universitäten TUM und LMU. Als unabhängiges wissenschaftliches Beratungsgremium der Bundesregierung prüft der Expertenrat wesentliche Datengrundlagen für die nationale Klimapolitik und empfiehlt Maßnahmen.

Die zweite Amtsperiode des Expertenrats für Klimafragen beginnt am 1. September 2025 und endet am 30. August 2030. Erneut berufen wurden die bisherigen Ratsmitglieder Prof. Marc Oliver Bettzüge vom Energiewirtschaftlichen Institut an der Universität Köln und Dr. Barbara Schlomann vom Fraunhofer Institut für System- und Innovationsforschung (ISI), Karlsruhe.

Neu benannte Mitglieder sind:

  • Tanja Kneiske, Fraunhofer-Institut für Energieinfrastrukturen und Geotechnologien (IEG), Cottbus
  • Allister Loder, Technische Universität München, Forschungsgebiet Mobilitätspolitik
  • Julia Pongratz, Ludwig-Maximilians-Universität München, Fakultät für Geowissenschaften

„Die in Teilen neue Zusammensetzung des Expertenrates verspricht Kontinuität und zugleich neue Perspektiven bei der Bewältigung der bevorstehenden Aufgaben“, teilt dazu das Bundesumweltministerium mit

Der Expertenrat für Klimafragen ist ein auf Basis des deutschen Bundes-Klimaschutzgesetzes (KSG) im August 2020 eingerichtetes Gremium aus fünf sachverständigen Personen verschiedener Disziplinen. Er prüft die vom Umweltbundesamt vorgelegten Emissionsdaten und bewertet diese unter Einbeziehung sozialer Expertise für die Bundesregierung und den Deutschen Bundestag. In seinem jüngsten Zweijahresgutachten von 2024 hat der Expertenrat auf 295 Seiten Anforderungen an das Klimaschutzprogramm formuliert, das die neue Bundesregierung innerhalb des ersten Jahres der Legislaturperiode vorlegen muss.

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