EEG-Entwurf: VBI fordert Maßnahmen zur Verfahrensbeschleunigung

VBI-Präsident Jörg Thiele (Abb. © VBI)
VBI-Präsident Jörg Thiele (Abb. © VBI)

Der Verband Beratender Ingenieure (VBI) begrüßt, dass die Bundesregierung mit ihrem nun vorgelegten Entwurf zur Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) den Ausbau der regenerativen Stromerzeugung beschleunigen will, übt aber auch Kritik.

VBI-Präsident Jörg Thiele kritisiert den Entwurf wie folgt: „Der Gesetzentwurf greift da zu kurz, wo es um die konkreten Maßnahmen geht, die diesen Ausbau ermöglichen sollen. Angesichts der ambitionierten Ziele der Bundesregierung zum Ausbau von Photovoltaik und Windkraftnutzung an Land ist aus unserer Sicht nicht nachvollziehbar, dass die konkreten Maßnahmen dazu in einem späteren, gesonderten Gesetzgebungspaket geregelt werden sollen.“ Gerade beim Thema Windenergie blieben zentrale Bremsklötze des Ausbaus ausgeklammert. „Die viel zu langen Antragsverfahren müssen schnell drastisch verkürzt werden“, fordert der VBI-Präsident.
Derzeit dauern Genehmigungsverfahren für die Errichtung neuer Windkraftanlagen vier bis sechs Jahre. Immer neue Vorschriften und Regulierungen brachten in der vergangenen Legislaturperiode den Windkraftausbau fast zum Erliegen.
Gleichzeitig mit dem EEG-Entwurf wurde der Entwurf des neue Energie-Umlagen-Gesetzes (EnUG) vorgelegt. Hier begrüßt der VBI die grundsätzliche Senkung des Strompreises. Die jetzige Entwicklung führe zu sozialen Härten und benachteilige den Industriestandort Deutschland. „Wir halten es allerdings für fraglich, ob ein Wegfall der EEG-Umlage ausreicht, um die Benachteiligung deutscher Unternehmen bei den Energiekosten im internationalen Vergleich zu beenden“, so Thiele. Zustimmung der Ingenieure finde dagegen die geplante Umlagenbefreiung für die Herstellung von grünem Wasserstoff. Allerdings fehle im Gesetzestext eine entsprechende Befreiung für Anlagen zum Transport, zur Speicherung und zur Aufreinigung von Wasserstoff, um die gesamte Wertschöpfungskette Wasserstoff zu stärken. Beide Gesetze sollen zum 1. Januar 2023 in Kraft treten.

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